Die neue DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ enthält konkrete Präventionsmaßnahmen, Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die bei der Instandhaltung, Restaurierung und Demontage von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen wichtig sind. Sie ist laut dem BRV eine umfassende Leitlinie für alle Betriebe, die sich im Werkstattbereich mit der Wartung, Reparatur, Instandhaltung und dem Service an Fahrzeugen beschäftigen.
In einer MItteilung des Branchenverbandes heißt es zur Aktualisierung erläuternd: „Seit der letzten inhaltlichen Aktualisierung werden in der Fahrzeugtechnik mehrere neue Technologien angewendet, besonders im Bereich der Kraftfahrzeuge (Pkw und Nfz). Als Beispiele sind hier Leichtbau (Bauteile aus hochfesten Stählen sowie Kohlefasern), alternative Antriebstechnik (Elektrifizierung und Gasantriebe) sowie Sicherheits-, Komfort- und Sekundärsysteme (z. B. Kältemittel in Klimaanlagen, Assistenzsysteme) zu nennen. Mit Einzug neuer Technologien erfolgte ebenfalls eine Entwicklung im Umfeld der Fahrzeuginstandhaltung, zum Beispiel der Geräte und Maschinen für die Instandhaltung von Fahrzeugen, sowie des Brand- und Explosionsschutzes. Die Entwicklungen dieser vorgenannten Faktoren waren ein maßgeblicher Grund für die grundlegende inhaltliche Aktualisierung der DGUV Regel 109-009.“
Die DGUV 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ März 2023 ist für BRV-Mitglieder auf der Verbands-Website im Servicebereich unter in der Rubrik „Allgemein“ abrufbar. (kle)