Vorläufige Antidumping-Zölle galten für Importe aus Marokko bereits seit dem 15.07.2022 (D-VO(EU) 2022/1221). Mit der neuen Verordnung wurden diese nun endgültig festgelegt. „Die AD-Zölle betragen 9,0 Prozent für Räder des Unternehmens „HANDS 8 S.A.“ und für alle andern Hersteller 17,5 Prozent (jeweils auf den Netto-Wert der Waren bezogen)“, heißt es in einer Erklärung des Branchenverbandes.
Für die Importe aus China wurden bereits erstmals 2010 AD-Zölle erlassen (D-VO(EU) 2010/964 vom 25.10.2010) und bis zum 25.01.2023 verlängert (D-VO(EU) 2017/109 vom 25.01.2017). Auf Antrag des Verbandes der europäischen Räderhersteller EUWA wurde nun von der EU-Kommission ein endgültiger AD-Zoll von 22,3 Prozent für alle Hersteller aus China festgesetzt. Die Durchführungsverordnungen treten mit ihrer Veröffentlichung unmittelbar in Kraft. Der BRV verweist für weitere Informationen zu den Untersuchungsergebnissen, Feststellungen und den betroffenen Artikeln, den KN-Positionen/Codes sowie den TARIC-Codes auf den Mitgliederbereich. (kle)