Der EuGH hatte im Juli 2022 der Klage verschiedener chinesischer Institutionen gegen die Antidumping- und Antisubventionszölle zumindest in Teilen stattgegeben. Als unmittelbare Reaktion auf das Urteil wurden seitdem keine Importzölle für chinesische Lkw- und Bus-Reifen mehr verhängt, gleichwohl aber – für den Fall einer etwaigen Nachberechnung – zumindest die Importzahlen erfasst.
Im Zuge des laufenden Verfahrens hatte die EU-Kommission anschließend neue Zollsätze definiert und diese vorläufigen Werte Anfang des Jahres auch veröffentlicht. Mit der offiziellen Bekanntgabe der Zölle im Amtsblatt der EU am 4. April 2023 stehen die neuen Sätze nun final fest. Die in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/737 (Antidumping-Zölle) sowie in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/738 (Antisubventions-Zölle) bestimmten Zollsätze belaufen sich – wie zu Beginn des Jahres kommuniziert – auf Werte zwischen 21,12 Euro und 61,76 Euro je Reifen.
Die neu verhängten Zollsätze liegen je nach Hersteller respektive Gruppierung zwischen 0 und 51 Prozent unter dem vorherigen Wert. Im Einzelfall steht somit eine Reduzierung um bis 21,61 Euro zu Buche. Wie bereits zuvor angekündigt, werden die ab Juli 2022 registrierten Importe nachberechnet. Möglicherweise zu viele gezahlte Zölle können auf Antrag von den Zollbehörden zurückerstattet werden. (dw)