Mitte vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof einer Klage seitens der China Rubber Industry Association (CRIA) sowie der Handelskammer CCMC (China Chamber of Commerce of Metals, Minerals & Chemicals Importers & Exporters) gegen die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle auf chinesische Lkw- und Bus-Reifen aus dem Jahr 2018 in einigen Bereichen stattgegeben. Die Kläger hatten insbesondere die Rechtmäßigkeit der Festlegung der Zölle durch die EU-Kommission beanstandet.
Als unmittelbare Reaktion auf das EUGH-Urteil wurden ab dem 9.Juli 2022 keine Importzölle für chinesische Lkw- und Bus-Reifen mehr verhängt, gleichwohl aber – für den Fall einer etwaigen Nachberechnung – zumindest die Importzahlen erfasst. Die EU-Kommission hatte ferner das Untersuchungsverfahren zur Festlegung der Zölle erneut aufgenommen. Erste Ergebnisse dieses Verfahrens sehen nun weiterhin die Erhebung von AD- respektive AS-Zöllen vor.
Nach Angaben des BRV liegen die neu festgesetzten Zollsätze zwischen 21,12 und 61,76 Euro je Reifen und damit je nach Hersteller und Gruppierung zwischen 0 und 51 Prozent unter dem vorherigen Wert. Noch bis zum 23. Januar sind Kommentare seitens betroffener/interessierter Parteien möglich. Sollten die avisierten Zölle am Ende des Untersuchungsverfahrens tatsächlich so verhängt werden, würden die seit dem 9. Juli 2022 importierten Reifen entsprechend nachbelastet. Eventuell entstandene Differenzen zwischen den „alten“ und „neuen“ Zölle seit der Zolleinführung 2018 würden zudem erstattet. Der BRV rechnet mit einem Abschluss des Verfahrens in „voraussichtlich 2 bis 3 Monaten“. (dw)