Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert seine Mitglieder über die Konsequenzen. Die Richter urteilten, dass bei der Berechnung und Festlegung der Importzölle falsche Annahmen getroffen wurden. Die EU–Kommission entscheidet folglich, die Untersuchungen in diesem Fall wieder aufzunehmen um die im Urteil beanstandeten Fehler zu korrigieren. Mit der entsprechenden Veröffentlichung am 8. Juli 2022 im EU-Amtsblatt wurde dies offiziell bestätigt.
Im Detail heißt dies, dass zum 09. Juli 2022 die Importe der in der Klage vertretenen chinesischen Hersteller nicht mehr mit Antidumping- bzw. Antisubventionszöllen belegt werden. Um eine Nachberechnung der dann neu festgelegten Importzölle zu ermöglichen, wurden die Zollbehörden aber angewiesen, alle Importe weiterhin zollamtlich zu erfassen. Die Zollbehörden wurden darüber hinaus angewiesen, bis zum Abschluss des Verfahrens keine Erstattung von bereits gezahlten Einfuhrzöllen durchzuführen. (kle)