Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) weiter mitteilt, treten diese ab dem 23. Oktober 2018 in Kraft und ersetzen mit sofortiger Wirkung die bisher eingesetzten vorübergehenden Maßnahmen. Sie sollen ab morgen (23.10.2018) für fünf Jahre gelten. Die festgesetzten Zölle belaufen sich auf 42,73 Euro bis zu 61,76 Euro pro Reifen (je nach Hersteller/-Gruppierung), der aus China importiert wird. Der Differenzbetrag zu den bisher gültigen vorübergehenden AD-Maßnahmen soll den Herstellern/Importeuren gutgeschrieben beziehungsweise ausgeglichen werden.
Am heutigen Montag, 22.Oktober, wird die Kommission über die vorgeschlagenen Anti-Subventionszölle entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis Anfang November offiziell veröffentlicht wird. Diese Entscheidung wird jedoch nicht die Höhe der eingesetzten Importzölle verändern, da sich diese an dem durch die Importe entstanden Schaden orientieren, sondern die Aufteilung der Zölle in ihrem Dumping- und Subventionsanteil festlegen. Nach Angaben des BRV haben die chinesischen Hersteller/Importeure nun nur noch die Möglichkeit gegen die Festlegung der Importzölle gerichtlich auf europäischer Ebene vorzugehen. Nach allgemeiner Einschätzung, werde einem solchen Verfahren jedoch geringe Chancen eingeräumt.
Für den BRV und den europäischen Runderneuerungsverband BIPAVER stellt diese Entscheidung der EU-Kommission einen wichtigen Schritt zur Sicherung und Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Runderneuerungsbranche dar. Diese trage nicht nur maßgeblich zur Kreislaufwirtschaft im Reifenbereich, sondern auch zur Steigerung der Ökonomie und Ökologie in der Transportbranche bei. (akl)