Wie bereits vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) kommuniziert, wird die Aufteilung der verhängten Einfuhrzölle auf den Dumping- und Subventions-Anteil keinen Einfluss auf die Gesamthöhe der Zölle haben, es bleibt also nach wie vor bei den am 22.Oktober 2018 festgesetzten Anti-Dumping-Zöllen. Trotzdem sei die entsprechende Aufteilung wichtig, da der Subventions-Anteil im Zweifelsfalle als politisch „nachhaltiger“ eingeschätzt wird.
BRV und BIPAVER sind überzeugt, dass durch die Feststellung der Europäischen Kommission die Wettbewerbsfähigkeit von runderneuerten Lkw-Reifen auf einer fairen Basis maßgeblich unterstützt wird. (akl)
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