Das Bundesministerium für Logistik und Mobilität (BALM) fördert auch 2024 reifenbezogene Maßnahmen von Unternehmen des Kraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Die 2015 eingeführte und als „De Minimis“ bekannte und bewährte Fördermaßnahme wurde nun in „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ umbenannt, damit, so das Ministerium, sich der Sinn der Förderung besser erschließt. Die Fördermöglichkeiten im Reifenbereich haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig geändert, weiterhin gelten auch Fördergrenzen pro Fahrzeug und Unternehmen. Die Antragsfrist beginnt am 5. Februar 2024 um 9 Uhr. Anträge werden über das e-Service-Portal des Bundesministeriums gestellt. Eine Übersicht aller Maßnahmen, die gefördert werden können, hat das Ministerium auf einer Liste zusammengefasst.
Breite Maßnahmenpalette für die Förderung
Das Förderprogramm wurde im Bereich Reifen auf drei Ziele fokussiert: Die Sicherheit, den Umweltschutz und die Einsparungsmöglichkeiten beim Kraftstoff. Daher gehören folgende Anschaffungskosten grundsätzlich zu den förderfähigen Ausgaben: Automatische Achslast- und Profiltiefenkontrollsysteme, Reifendrucküberwachungssysteme (nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 5. Juli 2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 6. Juli 2024), Reifendruckkontrollsysteme (nur für Kraftfahrzeuge und Auflieger/Anhänger mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 5. Juli 2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 6. Juli 2024), Reifendrucknachfüllsysteme, Winter- oder Ganzjahresreifen (auf allen Achsen außer Antriebs- und vorderer Lenkachse), Montageausgaben für Reifen ("auf- und abziehen" der Gummireifen, Wuchten, Ventilwechsel, Radnabenreinigung; nur im Zusammenhang mit dem Erwerb förderfähiger Reifen).
Welche Reifen den höchsten Zuschuss erhalten können
Das BALM hat für das Förderprogramm US versucht, eine realitätsnahe und faire Lösung für die Förderung von Lkw-Pneus zu finden. Das Förderprogramm fasst die Reifenlabel-Kriterien Rollwiderstand und externes Rollgeräusch zusammen. Lkw-Reifen, die mit einer Energieeffizienzklasse A bis C gekennzeichnet sind, können mit einer Quote von 30 bis 50 Prozent der Nettoanschaffungskosten bezuschusst werden. Grundlage für die Förderung des Lkw-Reifens ist das jeweilige Reifenlabel.
Detaillierte Abstufungen der Förderquote je nach Rollwiderstandsklasse
Reifen der Klasse A (externes Rollgeräusch) werden mit bis zu 80 Prozent gefördert. Dabei ist der Rollwiderstand entscheidend für die Höhe der Förderquote. Unter den Maßnahmennummern 1.9001 bis 1.9009 des Ministeriums sind die einzelnen Förderquoten aufgelistet. Dabei entfallen auf das Rollwiderstandslabel „Klasse A“ 80 Prozent, „Klasse B“ 70 Prozent, „Klasse C“ 30 Prozent und „Klasse D oder E“ 30 Prozent Bezuschussung. Bei Reifen, die mit dem EU-Label „B“ oder „C“ für das externe Rollgeräusch ausgezeichnet wurden, liegen die Quoten bei 50 Prozent (Rollwiderstand A), 40 Prozent (Rollwiderstand B) und 30 Prozent (Rollwiderstand C).
Weitere förderfähige Ausgaben
Reifen mit 3PMSF-Kennung oder Alpin-Symbol an nicht angetriebenen Achsen, die auch keine Lenkachsen sind, werden mit dem höchsten Zuschuss von 80 Prozent des Nettopreises gefördert (Reifen zuzüglich Montage). Damit setzt das Ministerium einen Schwerpunkt für die Sicherheit im Straßenverkehr.
Wer kann Förderung beantragen
Unternehmen, die Güterverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)LINK durchführen, außerdem Eigentümer und Halter von schweren Nutzfahrzeugen (mindestens 7,5 Tonnen).