Reifenhandel: Reiner Verkauf oder Teil einer Dienstleistung? Die Antwort auf diese Frage spielt bei der Anwendung der Corona-Verordnungen weiterhin eine entscheidende Rolle.  
Foto: Kay Lehmkuhl
Reifenhandel: Reiner Verkauf oder Teil einer Dienstleistung? Die Antwort auf diese Frage spielt bei der Anwendung der Corona-Verordnungen weiterhin eine entscheidende Rolle.  

Neue Corona-Verordnungen

2G-Regelungen in Mischbetrieben – zumindest Bayern schafft Klarheit

Die aktuellsten Corona-Verordnungen der Bundesländer sehen für das Handwerk und nicht körpernahe Dienstleistungen keine 2G-Zugangsbeschränkungen vor. Etwas komplizierter war die Situation bisher für Betriebe, die neben Handwerk und Dienstleistungen auch Einzelhandel betreiben. In Bayern wurden diesbezüglich nun Fakten geschaffen.

So hat das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StmGP) nun festgelegt, dass für derartige Mischbetriebe die 2G-Zugangsbeschränkungen erst dann greifen, wenn der Anteil der Umsätze aus Waren, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen, mehr als 10 Prozent ausmacht. Wie der BRV betont, zählt dafür lediglich der reine Verkauf der Ware – der Verkauf im Zuge eines Reifenwechsels oder einer Inspektion sei nicht betroffen. Der Brancheverband hat die entsprechenden Regelungen des StmGP auf seiner Homepage unter den Hinweisen für das Bundesland Bayern ergänzt. Auch wenn diese Auslegung derzeit nur für Bayern gilt, sehen die Verantwortlichen darin einen „guten Gradmesser für die Auslegung mancher unklaren Verordnungen.“ (dw)

Seit Beginn der Pandemie gehört der Reifenservice nicht zum klassischen Einzelhandel.

2G-Zugangsbeschränkung

Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen Handel und Dienstleistung

Der BRV weist im Zusammenhang mit der von der Bund-Länderkonferenz beschlossenen 2G-Zugangsbeschränkung im Einzelhandel auf die Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Handel und Dienstleistung hin.

    • Reifenhandel, BRV

Reifenhandel

Kreishandwerkerschaft Reutlingen: Reifenfachhandel hat Zukunft

Im September fand die diesjährige Mitgliederversammlung der Landesinnung des Reifenmechaniker- und Vulkaniseur-Handwerks Baden-Württemberg in Reutlingen statt. Der Handel und die Dienstleistungen mit Reifen sind seit Jahren in einem starken Wandel. Gerade in der letzten Zeit hat die Marktkonzentration mit steigender Dynamik zugenommen. Nichtsdestotrotz sehen sich handwerkliche Reifenfachbetriebe auch für die Zukunft gut gerüstet, so Innungsobermeister Alexander Radecki in der Kreishandwerkerschaft Reutlingen.

    • Reifenhandel
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Handel

„Notbremse“ – Handel verboten, Dienstleistung erlaubt

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte „Corona-Notbremse“, wurde am 21. April vom Bundestag beschlossen. Nachdem der Bundesrat in einer Sondersitzung nicht den Vermittlungsausschuss angerufen hat, und das Gesetz noch am selben Tag vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht wurde, ist dieses bereits heute (23.04) in Kraft. Für den Reifenhandel ändert sich laut BRV erstmal nichts: der stationäre Handel ist verboten, Handwerks- und Dienstleistungen bleiben erlaubt.

    • Handel, Werkstattservice, BRV

Reifenindustrie

GTÜ erweitert Dienstleistungsportfolio

Die GTÜ präsentiert anlässlich der Automechanika eine Bilanz des ersten Halbjahres 2018 und gewährt Einblicke in die Zukunftspläne: Das Dienstleistungsportfolio soll weiter ausgebaut werden, die Vernetzung von Partnern und Dienstleistungen intensiviert werden.

    • Reifenindustrie, Messen