Neben der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird auch die Mini-Jobgrenze von 450 auf 520 Euro erhöht. Die Änderung soll ab 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch abschließend zustimmen.
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt er wie schon früher festgelegt auf 10,45 Euro, ehe er dann zum 1. Oktober weiter auf zwölf Euro erhöht wird. Der BRV informiert über die weiteren Entwicklungen in seinen Mitgliederinformationen. (jwe)