Mehr Geld für Mindestlohn-Beschäftigte – zum Jahreswechsel steigt der Betrag um 41 Cent.
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Mehr Geld für Mindestlohn-Beschäftigte – zum Jahreswechsel steigt der Betrag um 41 Cent.

Anhebung zum 1.1.2024

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro

Die Mindestlohnkommission hat Anfang dieser Woche eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Zum Jahreswechsel 2023/2024 steigt der Betrag auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde, ehe zum 1. Januar 2025 eine weitere Anhebung auf 12,81 Euro erfolgt.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag eine Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12,00 Euro brutto je Zeitstunde beschlossen – und damit das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Zur durch die zuständige Kommission beschlossenen Anhebung schreibt der BRV in einer Mitteilung: „Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.“

„Nach dem politischen Eingriff des Gesetzgebers“ war es nach BRV-Angaben in diesem Zuge „für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission wichtig, zu einem regelgebundenen Anpassungsverfahren zurückzukehren“. Dieses Verfahren orientiere sich – wie im Übrigen alle vorherigen einvernehmlichen Entscheidungen der Mindestlohnkommission – „an den unveränderten gesetzlichen Kriterien“. (dw)

Reifenhandel

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Wie der BRV mitteilt, wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

    • Reifenhandel
Ab dem 1. Oktober bekommen Mitarbeitende mindestens zwölf Euro pro Stunde.

BRV

Zwölf Euro Mindestlohn ab 1. Oktober

Zum 1. Oktober dieses Jahres soll der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde angehoben werden. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert die Branche über die Entwicklung.

    • BRV, Reifenhandel

Reifenhandel

Mindestlohn: Steuerberaterin warnt vor bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Laut Beschluss der Bundesregierung steigt der Mindestlohn ab dem 01. Januar 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Es ist die erste Anpassung der 2015 eingeführten Lohnuntergrenze. „Arbeitgeber sind gut beraten zu prüfen, ob sie gegenwärtig, aber insbesondere ab dem 01. Januar 2017, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro“, so Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

    • Reifenhandel

Kooperationen

Quick führt „Deal 4+“ ein

Mitte September trafen sich 50 Partner von Quick Reifendiscount zur Herbsttagung in Dortmund. Mit den Mitarbeitern der Goodyear Dunlop Handelssysteme (GDHS) konnten die Partner hier über aktuelle Themen des Marktes, zum Beispiel den Mindestlohn und die neue Verordnung zu Reifendruckkontrollsystemen (RDKS), diskutieren. Vorgestellt wurden auch neue Marketingmaßnahmen wie die Flatrate "Deal 4+".

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