Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag eine Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12,00 Euro brutto je Zeitstunde beschlossen – und damit das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Zur durch die zuständige Kommission beschlossenen Anhebung schreibt der BRV in einer Mitteilung: „Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.“
„Nach dem politischen Eingriff des Gesetzgebers“ war es nach BRV-Angaben in diesem Zuge „für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission wichtig, zu einem regelgebundenen Anpassungsverfahren zurückzukehren“. Dieses Verfahren orientiere sich – wie im Übrigen alle vorherigen einvernehmlichen Entscheidungen der Mindestlohnkommission – „an den unveränderten gesetzlichen Kriterien“. (dw)