In der BRV-Geschäftsstelle liegen laut den Verantwortlichen erste Meldungen vor, dass Organe der Marktüberwachungsbehörden, als auch andere, abmahnberechtigte Organisationen, die vorgabenkonforme Umsetzung der Verordnung vor Ort oder in Online-Shops und Internet-Portalen überprüfen. Informationen zur neuen Reifenkennzeichnungs-Verordnung und Handlungsempfehlungen stehen auf der BRV-Webseite zur Verfügung. Die gemeinsam durch wdk und BRV überarbeitete, an den Endverbraucher/-nutzer gerichtete Informations-Webseite www.dasreifenlabel.de steht, gemeinsam mit dem aktualisierten Flyer „Das Reifenlabel“, ebenfalls zur Verfügung. (kle)
„Schonfrist“ zur Umsetzung der neuen Verordnung läuft ab
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. hat seine Mitglieder im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Reifenkennzeichnungs-Verordnung 2020/740 ab dem 1. Mai 2021 ausführlich informiert. Nun weist der Verband noch einmal eindringlich darauf hin, dass die entsprechende rechtzeitige Umsetzung unabdingbar ist, um das Risiko einer Abmahnung abzuwenden.