Im Reifensafe können bis zu 16 Pkw-Reifen angeliefert werden.
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Im Reifensafe können bis zu 16 Pkw-Reifen angeliefert werden.

Continental

Nächtliche verpackungsfreie Reifenbelieferung

Continental bietet seinen Handelspartnern gemeinsam mit dem Logistikdienstleister nox eine neue umweltfreundliche Nachtbelieferung an.

Jeder Reifenhändler, jede Autowerkstatt kennt das Problem: Ein bestimmtes Reifenmodell ist nicht am Lager, der Hersteller liefert frühestens am übernächsten Tag per Kurier aus. Continental hat mit dem Logistikdienstleister nox nun eine deutlich schnellere Lösung entwickelt. Werden Pkw-Reifen bis 15:00 Uhr bei Continental bestellt, kommt die Ware bis zum nächsten Morgen um 8:00 Uhr an.

Benötigt wird dazu nur ein sicherer, abgesprochener Lagerort oder eine Lagerbox, der so genannte „Reifensafe“ beim Handelspartner, in die der nox-Fahrer die Reifen legen kann. So werden Wartezeiten für Autofahrer vermieden, die Montage kann am nächsten Tag erfolgen. „Zusätzlich verzichtet nox anders als andere Kurierdienste auf die übliche Verpackungsfolie“, sagt Roman Gaebel, zuständig für die Reifenlogistik von Continental in Deutschland. „Wir können der Umwelt und unseren Handelspartnern so jährlich rund 1,5 Tonnen Folienverpackung mit einer Länge von 1.300 km ersparen – das wäre die Entfernung zwischen Hannover und Marseille.“

Da der Übernacht-Service sehr attraktiv ist, haben inzwischen rund 170 Vergölst-Filialen die Voraussetzungen für eine Belieferung außerhalb ihrer Geschäftszeiten geschaffen. „Damit können wir die Lieferzeiten für Vergölst deutlich reduzieren und verzichten auf Verpackungsmüll“, freut sich Gaebel. (oth)

Reifenhandel

BRV: Verpackungsgesetz wird Auswirkungen auf Handel haben

Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Die Neuerungen haben Auswirkungen sowohl auf den Online-Handel als auch den stationären Handel, so der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV).

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Reifenhandel

Neues Verpackungsgesetz: Reifentüten/Reifensäcke nicht betroffen

Der BRV hatte im November 2018 über die Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) informiert. Nach Einschätzungen der dem Verband vorliegenden Informationen hatte der BRV die Reifentüten/Reifensäcke als systemrelevante „Serviceverpackungen“ eingeordnet mit der Folge, dass der Letztvertreiber – also der Reifenhandel – zur Registrierung verpflichtet ist. Diese Annahme wurde nun revidiert.

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Reifenhandel

Partslife weist auf neue Entscheidung zu Handelsverpackungen hin

Wer Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie wieder entsorgt werden. Das regelt die Verpackungsverordnung. Eine gerichtliche Entscheidung hat dies nun geändert. Jetzt ist der Händler, dessen Label die Ware trägt, für die Zahlung verantwortlich, solange aus der Aufschrift nicht ersichtlich ist, wer der Hersteller ist. Darauf macht der Umweltdienstleister Partslife aufmerksam.

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