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Reifenhandel

Partslife weist auf neue Entscheidung zu Handelsverpackungen hin

Wer Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie wieder entsorgt werden. Das regelt die Verpackungsverordnung. Eine gerichtliche Entscheidung hat dies nun geändert. Jetzt ist der Händler, dessen Label die Ware trägt, für die Zahlung verantwortlich, solange aus der Aufschrift nicht ersichtlich ist, wer der Hersteller ist. Darauf macht der Umweltdienstleister Partslife aufmerksam.

Wer Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, muss auch dafür sorgen, dass sie wieder entsorgt werden. Das regelt die Verpackungsverordnung. Eine gerichtliche Entscheidung hat dies nun geändert. Jetzt ist der Händler, dessen Label die Ware trägt, für die Zahlung verantwortlich, solange aus der Aufschrift nicht ersichtlich ist, wer der Hersteller ist. Darauf macht der Umweltdienstleister Partslife aufmerksam.

Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass Unternehmen jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien erstellen. Davon betroffen sind Industrie und Händler, die zusammen mit ihren Produkten jährlich mehr als 80 Tonnen Glas, über 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder mehr als 30 Tonnen andere Materialarten wie Kunststoffe, Weißblech, Aluminium oder Verbundstoffe als Verpackung in Verkehr bringen. Nicht ganz klar geregelt war allerdings bisher, wer die Abgaben für die sogenannten Private Label Verpackungen zahlt. Denn hier ist im Normalfall der Erstinverkehrbringer verantwortlich. Unterstützung beim Thema Verpackungsverordnung wollen die Umweltmanager von Partslife bieten. Sie können Auskunft darüber geben, welche Verpackungen von der Verordnung betroffen sind und wollen Branchenteilnehmer bei der Abgabe ihrer Vollständigkeitserklärung unterstützen. Darüber hinaus bietet Partslife ein „Rundum-Paket“ in Sachen Verpackung. So soll dafür gesorgt sein, dass alle Auflagen der Verordnung rechtskonform erfüllt sind. Die Mengen für das Jahr 2015 müssen bis spätestens zum 1. Mai 2016 gemeldet werden.

(akl)

Reifenhandel

BRV: Verpackungsgesetz wird Auswirkungen auf Handel haben

Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) und löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Die Neuerungen haben Auswirkungen sowohl auf den Online-Handel als auch den stationären Handel, so der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV).

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Reifenhandel

Neues Verpackungsgesetz: Reifentüten/Reifensäcke nicht betroffen

Der BRV hatte im November 2018 über die Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) informiert. Nach Einschätzungen der dem Verband vorliegenden Informationen hatte der BRV die Reifentüten/Reifensäcke als systemrelevante „Serviceverpackungen“ eingeordnet mit der Folge, dass der Letztvertreiber – also der Reifenhandel – zur Registrierung verpflichtet ist. Diese Annahme wurde nun revidiert.

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