Auch wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr zur EU gehört, so existieren dort Vorschriften, die vergleichbar auch in EU-Mitgliedstaaten gelten. Es ist anzunehmen, dass einige VDAT-Mitglieder enge Geschäftsverbindungen mit UK pflegen. Vor diesem Hintergrund möchte der VDAT nachfolgenden Sachverhalt zur Kenntnis geben.
Konkret geht es um die Verhängung von Bußgeldern durch die Marktüberwachungsabteilung der Driver & Vehicle Standards Agency DVSA gegenüber Anbietern von nicht eintragungsfähigem Autozubehör oder auch gegenüber Werkstätten, die unzulässige Veränderungen an Fahrzeugen durchführen, zum Beispiel den Ausbau von Katalysatoren.
Wie der englische Kollegenverband des VDAT und der ETO – European Tuning Organization Mitglied „PAAA“ mitteilt, hat die Behörde bereits Bußgeldbescheide in nicht unerheblicher Höhe verschickt. Der bisherige Fokus der DVSA lag auf Teilen, die eine negative, illegale Veränderung der Abgas- und oder das Geräuschverhalten von Fahrzeugen zur Folge haben. Für weitere Informationen rät der VDAT zur Kontaktaufnahme mit den Kollegen des PAAA – Performance Automotive Aftermarket Association. (akl)
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