Diese Regelung bringt der Verband mit dem Dieselskandal in Verbindung; erst seitdem sind Bußgelderhebungen gegen Fahrzeughersteller definiert, teilt der VDAT mit. Wenn die vorgenommenen Änderungen an Fahrzeugen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, können diese Gewerbetreibende, Fahrzeughersteller und Importeure bis zu 400 Euro kosten. Dies wurde laut VDAT im Rahmen der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften festgelegt.
„Die an den §19 StVZO gekoppelte Regelung betrifft allerdings auch gewerblich ausgeführte Tuningmaßnahmen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und einer unverzüglichen Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO bedürfen“, schreibt der Verband. Sofern nach derartigen Umbauten in der ausführenden Werkstatt keine Änderungsabnahme erfolgen kann, ist die direkte Fahrt mit dem Fahrzeug zur Prüfstelle jedoch weiterhin erlaubt. Den Gewerbetreibenden empfiehlt der VDAT, ihre Kunden auf den Sachverhalt hinzuweisen. (jwe)