Die TERRA-S Automotive Systems kann in dem inzwischen seit sieben Jahren währenden Patentstreit mit der japanischen Sumitomo Rubber Industries Ltd. vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen für das Unternehmen entscheidenden Erfolg verbuchen. Der Gummiriese hatte der Firma vom Bodensee 2004 eine Patentverletzung vorgeworfen und beim Landgericht Düsseldorf zunächst Recht bekommen.
Im Jahr 2008 hatte das Bundespatentgericht in München der Teilnichtigkeitsklage von TERRA-S stattgegeben (AZ 3 Ni 48/07 (EU)). Wie das Unternehmen nun mitteilt, folgte nun auch der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dieser Rechtsauffassung und verwarf nach der mündlichen Verhandlung am 12. Juli 2011 die Ansprüche von Sumitomo(X ZR 75/08). Diese Entscheidung des BGH ist eine klare Bestätigung unserer Arbeit und unserer Rechtsauffassung. Mit dem Urteil haben wir endlich Rechtssicherheit, so Michael Stehle, Geschäftsführer und Inhaber von TERRA-S. Der Patentstreit drehte sich um eine chemische Mischung, die im Wesentlichen aus Naturkautschuk (Latex) als Gummibasis, Terpenphenolen als Harze, die die Substanz bei der Aushärtung vernetzen, und Glykol als Frostschutzmittel besteht. Damit lassen sich Löcher im Reifen abdichten und Pannen unterwegs beheben. Sumitomo hatte gegen TERRA-S wegen einer angeblichen Verletzung seines Europäischen Patents EP 0 753 420 geklagt. Der BGH hatte noch einmal neue Gutachten dazu angefordert und einen Chemiker als neutralen Sachverständigen bestellt. Die Richter ließen sich von den TERRA-S-Verantwortlichen überzeugen, dass die Rezeptur des in den 1990er Jahren angemeldeten Patents schon 30 Jahre zuvor von drei verschiedenen Firmen genutzt wurde. Laut Terra S-Mitteilung hätte Sumitomo die Rolle von Fasern als Füllstoffe im Verlauf des Verfahrens zu korrigieren versucht und seine Argumentationsstrategie verändert. An der Einschätzung der Rechtslage durch das Gericht habe dies allerdings nichts ändern können.