Doch dank einer Handwerkerausnahme, die auf europäischer Ebene und im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzt wurde, bleiben viele Betriebe von Mautzahlungen freigestellt.
Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme
Diese Mautpflicht betrifft jedoch nur Fahrzeuge, die über 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) aufweisen, wobei die eines Anhängers nur dann mitgezählt wird, wenn das Zugfahrzeug diese Grenze überschreitet. Die Handwerkerausnahme gilt bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse und erfordert, dass das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die für die Dienst- und Werkleistungen des Betriebs notwendig sind und/oder handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Anmeldung zur Handwerkerausnahme
Für betroffene Handwerksbetriebe besteht die Möglichkeit, sich seit dem 13. März 2024 über die Toll Collect Website auf freiwilliger Basis vorab als „mautbefreit“ eintragen zu lassen. Mautkontrollen können auf der Grundlage dieser Informationen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden
Anmeldung zur Handwerkerausnahme: So geht’s
- Meldeportal von Toll Collect nutzen.
- Handwerks-/Gewerbekarte bzw. die Gewerbeanmeldung sowie Zulassungsbescheinigung Teil I hochladen.
- bei „Handwerksberuf“ die Auswahl „Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik“ eingeben
- Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz eintragen.
- Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 angeben.
- auf den Betrieb gemeldete Fahrzeuge eintragen.
Problem der "technisch zulässigen Gesamtmasse"
Darüber hinaus müssen Handwerksbetriebe die Problematik der „technisch zulässigen Gesamtmasse“ beachten, die seit dem 1. Dezember 2023 die Grundlage zur Beurteilung der Mautpflicht bildet. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, ob Modifikationen in den Fahrzeugpapieren unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in Kilogramm“ oder unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in Kilogramm“ eingetragen wurden, um Mautpflicht und Bußgelder zu vermeiden. Der Bundesverband Reifen und Vulkaniseurhandwerk (BRV) rät seinen Mitgliedern, diese Modifikationen in den Fahrzeugpapieren zeitnah zu prüfen, um unerwünschte Belastungen durch Mautzahlungen zu vermeiden. Toll Collect bietet am 8. und 19. April sowie am 3. und 24. Mai 2024, jeweils um 15 Uhr, ein kostenloses Webinar an, in dem sich die Unternehmen informieren können. Anmelden können sich Unternehmen über die Webseite von Toll Collect. (jg)
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