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Reifenindustrie

Dunlop: Winterreifen sind Pflichtübung

Im Winter umrüsten oder das Auto stehen lassen, empfiehlt Reifenhersteller Dunlop - nicht nur wegen der Rechtslage, sondern auch aus Vernunftsgründen. Nur Winterreifen geben die beste Sicherheit. Ab diesem Winter gilt die Winterreifenpflicht für Vernünftige: Im Mai 2006 änderte der Gesetzgeber die StVO, deren § 2 Absatz 3a nun vorschreibt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Im Winter umrüsten oder das Auto stehen lassen, empfiehlt Reifenhersteller Dunlop - nicht nur wegen der Rechtslage, sondern auch aus Vernunftsgründen. Nur Winterreifen geben die beste Sicherheit. Ab diesem Winter gilt die Winterreifenpflicht für Vernünftige: Im Mai 2006 änderte der Gesetzgeber die StVO, deren § 2 Absatz 3a nun vorschreibt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Auch, wenn die Formulierung einen Ermessensspielraum beinhaltet, ist nun klar: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Wer obendrein den Verkehr behindert, wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten und muss bei einem Unfall, der auf mangelnde Bereifung zurück zu führen ist, mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei rechnen. Der Reifenhersteller Dunlop empfiehlt jedem Autofahrer in der kalten Jahreszeit den Wechsel auf Winterreifen - unabhängig von der Rechtslage garantieren sie bei Nässe, Kälte und Glätte das entscheidende Plus an Sicherheit. Denn die einzige vernünftige (und zulässige) Alternative ist sonst, sein sommerbereiftes Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen stehen zu lassen.

Auch die Versicherungswirtschaft hat schon lange den Wert von Winterreifen erkannt und verlangt von ihren Kunden, die Pneus den Straßenverhältnissen anzupassen. Im Extremfall kann nämlich sonst der Versicherungsschutz erlöschen. Schon im Jahr 2003, noch vor der Novellierung der StVO, urteilte das OLG Frankfurt / Main im Rechtsstreit eines Autofahrers mit seiner Versicherung (Az.: 3 U 186/02). Dieser war mit Sommerreifen in ein Schneegebiet gefahren und kam trotz Schneeketten von der Straße ab. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil die Verwendung von Sommerreifen in einer solchen Region zwingend sei. Mit Recht, urteilten die Richter und bezeichneten es als grob fahrlässig, wenn "schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen." Der Ermessensspielraum, den die StVO-Novelle jedem Autofahrer lässt, wird sicherlich in Zukunft zu weiteren Urteilen führen, die die Inhalte etwas präziser fassen. So gilt für Winterreifen etwa auch die von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verlangte Mindest-Profiltiefe von 1,6 mm. Doch Automobilclubs und Reifenhersteller sind sich einig: Für Winterreifen ist das viel zu wenig. Bei sechs Millimetern Restprofil empfiehlt Dunlop, über den Ersatz nachzudenken, vier Millimeter (diese Grenze empfiehlt etwa der ADAC) sollten keinesfalls unterschritten werden.

Drohende Bußgelder und die Gefährdung des Versicherungsschutzes sind jedoch nicht die Hauptgründe für Winterreifen: Wenn die Temperaturen fallen, empfiehlt Dunlop die Umrüstung. Denn je kälter es wird, desto mehr garantieren Winterreifen durch ihre Konstruktion erwiesenermaßen bessere Straßenhaftung bei Nässe und Glätte, aber auch bei Trockenheit. Vielleicht auch deshalb findet die nun in Kraft getretene StVO-Novelle breite Zustimmung. Eine Dunlop-Erhebung im Frühjahr 2006 belegt, dass 81 Prozent der befragten Pkw-Fahrer von der Neuregelung wussten. Sogar 90 Prozent der Befragungsteilnehmer fanden diese Novelle sinnvoll.

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Conti: Novelle der StVO erhöht Verkehrssicherheit

Mit Unterstützung der Bundesländer will die Bundesregierung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht einführen. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums haben sich die zuständigen Verkehrs- und Rechtsexperten auf Bundes- und Länderebene darauf verständigt, im Rahmen einer umfassenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Paragraphen 2 Absatz 3a neu zu formulieren.

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BRV freut sich über "Super-Jahr"

Nach Analyse der vorläufigen Zahlen des Geschäftsjahres 2010 zieht der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV e.V., Bonn) ein positives Fazit. Anders als in den Vorjahren entwickelte sich das Reifenersatzgeschäft in allen Segmenten – von Pkw- über Off-Road-, Leicht-Lkw, Lkw- und Motorradreifen bis hin zu Reifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Baumaschinen (AS- und EM-Reifen) deutlich positiv.

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Reifenhandel

HUK Coburg: Falsche Bereifung gefährdet Versicherungsschutz

Angesichts sinkender Schneefallgrenzen und Temperaturen um den Gefrierpunkt wird es spätestens jetzt Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar findet sich in der Straßenverkehrsordnung kein Hinweis auf eine Winterreifenpflicht, jedoch schreibt §2 Absatz 3a der StVO Autofahrern vor, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Hier ist die Expertise des Reifenfachhandels gefordert, Kunden kompetent zu beraten.

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Reifenindustrie

Dunlop: Warum Winterreifen jetzt besser sind

Am Beispiel eigener Produkte erklärt Reifenhersteller Dunlop noch einmal systematisch, warum es zu Winterreifen in der kalten Jahreszeit keine Alternative gibt. Sommer-Gummimischungen sind so ausgelegt, dass sie bei warmen bis heißen Temperaturen eine optimale Haftung entwickeln. Je kälter es also wird, desto härter wird die Mischung von Sommerreifen, die Haftung kann sich dann spürbar reduzieren.

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