Reifenhandel

BRV verteidigt Meisterpflicht - Fakten gegen Unwissen

"Reifenwechsel nur noch mit Meisterbrief" - so titelten Ende Juli verschiedene regionale und überregionale Tageszeitungen. Sie bezogen sich auf ein aktuelles Rechtsgutachten, das die Reifenmontage als "gefahrgeneigte Tätigkeit" einstufe und den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zur Stellungnahme veranlasst habe, damit werde "zirka 10.000 Betrieben" - insbesondere Tankstellen - "eine wichtige Einnahmequelle entzogen". Auch FDP-Partei- und Fraktionsvize Rainer Brüderle äußerte öffentlich Besorgnis: "Kein Mensch habe dafür Verständnis, wenn jetzt nur noch wenige Meister in Deutschland Reifen wechseln dürften. Schließlich habe fast jeder Autofahrer schon einmal selbst einen Reifen gewechselt", so wurde seine Meinung in den Zeitungsberichten wiedergegeben.

"Eine maßlos überzogene Darstellung, die von Halb- und Unwissen geprägt ist", so beurteilt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn), diese Berichte aus Sicht des bundesweit tätigen Fachverbandes. Und argumentiert mit sachlichen Fakten gegen die bislang eher von emotionalen Argumenten geprägte Diskussion: Fakt 1: Nicht das zitierte Rechtsgutachten, sondern der Gesetzgeber selbst hat durch seine bereits am 01.01.2004 in Kraft getretene Novelle der Handwerksordnung (HwO) das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk als gefahrgeneigt und deshalb zulassungspflichtig eingestuft * mit der Folge, dass es einer Eintragung in die Handwerksrolle aufgrund einer Meisterprüfung oder einer anerkannten vergleichbaren Qualifikation bedarf, um ein entsprechendes Gewerbe ausüben zu dürfen. Das vom BRV in Auftrag gegebene Gutachten sollte diese Rechtslage lediglich nochmals eindeutig klar stellen.

Fakt 2: Falsch ist die Darstellung, dass zukünftig nur noch Meister Reifen wechseln dürften. Richtig ist vielmehr: Rad- und Reifenmontage darf als gewerbliche Leistung grundsätzlich nur von Meisterbetrieben durchgeführt werden, d.h. der Inhaber oder ein beschäftigter Betriebsleiter muss den Meisterbrief im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk oder einem der fünf verwandten, ebenfalls zulassungspflichtigen fahrzeugtechnischen Gewerke (Mechaniker/in für Landmaschinentechnik oder für Karosserieinstandhaltungstechnik, Kfz-Mechatroniker/in, Zweirad- oder Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in) besitzen und sicherstellen, dass das Montagepersonal unter seiner Aufsicht die Arbeiten sachgemäß und nach dem aktuellsten Stand der Technik ausführt. Drechsler: *Jedem Autofahrer bleibt es unbenommen, sein Fahrzeug selbst neu zu bereifen * er trägt dann allerdings auch das Risiko selbst! Wer jedoch Reifenmontage gewerblich betreibt, muss akzeptieren, dass der Staat im Sinne des Verbrauchers für größtmögliche Sicherheit sorgt."

Fakt 3: Mit dem Kriterium *Gefahrgeneigtheit" hat der Gesetzgeber den Meisterbrief als Berufszugangsschranke auf den unbedingt erforderlichen Bereich eingeschränkt, nämlich die Abwehr von Gefahren für Gesundheit oder Leben Dritter. Drechsler: *Niemand, der die rasante Entwicklung der Rad-/Reifentechnologie der vergangenen zwei bis drei Jahrzehnte beobachtet hat, wird ernsthaft bezweifeln, dass die Anforderungen an den Reifenservice heute von einer extremen technischen Komplexität geprägt sind und ein Radwechsel heute mit einem Radwechsel vor zwanzig, dreißig Jahren längst nicht mehr vergleichbar ist. Genau deshalb hat der Gesetzgeber den Reifenservice ja als *gefahrgeneigt" eingestuft * um zu verhindern, dass unsachgemäß ausgeführte Arbeiten zum Beispiel an Hochgeschwindigkeitsreifen oder Fahrzeugen mit Reifendruck-Kontrollsystemen die Sicherheit des Fahrzeughalters oder -führers gefährden! An dieser Stelle möchten wir übrigens Herrn Brüderle herzlich einladen, die Reifen an seinem heutigen Privat- oder Dienstwagen in Berlin oder hier in Bonn selbst zu wechseln. Dabei könnten wir dann gemeinsam am konkreten Objekt das Thema praxisnah einer eingehenden und objektiven Erörterung unterziehen."

Reifenhandel

Neue Meisterprüfungsverordnung für Vulkaniseure und Reifenmechaniker bald in Kraft

Auf Initiative des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV), Bonn, entstand eine neue Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild sowie über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Vulkaniseur-/Reifenmechaniker-Handwerk. Da die alte Verordnung seit nunmehr 15 Jahren besteht, war es an der Zeit für eine Überarbeitung, um das Niveau der Personalqualifikation für die Branche zu optimieren und den aktuellsten Erfordernissen des Gesetzgebers sowie den technologischen Entwicklungen und Anforderungen Rechnung zu tragen.

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Porträt

Auf dem Weg zum einheitlichen Konzept

Reifenwechseln kann ich selbst – so denken viele Motorradbesitzer und verkennen, dass bei einer Selbstmontage leicht Fehler unterlaufen können. Selbst Fachmännern geht der Reifenwechsel bei Motorrädern und Rollern nicht immer problemlos von der Hand. Der BRV bemüht sich deshalb nun um ein einheitliches Servicekonzept.

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Reifenhandel

GDHS-Meistertreffen in Stuttgart

Das GHDS Meistertreffen fand vom 14. bis zum 16. Januar in Stuttgart statt. Dort trafen sich über 400 Meister aus den angeschlossenen Betrieben der GDHS. Zentrale Themen waren das kommende Tire-Labelling, das elektronische Serviceheft, Kältemittel R1234 yf und die Dieselpartikelfilternachrüstung, die ab diesem Jahr wieder gefördert wird. Außerdem stellte TipTop Automotive auf der begleitenden Hausmesse die erste automatische Reifenmontagemaschine Konzert 34 von Butler vor.

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Reifenindustrie

Runderneuerung vor dem Aus?

Steht die mittelständische Runderneuerungsbranche in Europa vor dem Aus? Neue Richtlinien zur Typgenehmigung und dem Reifenlabel führen dazu, dass viele Experten schon heute vor dem Aus in 2015 warnen.

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