Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. äußert sich zum Winter- und Ganzjahresreifenverbot in Italien und kommt zu folgendem (vorläufigen) Ergebnis: Wie in Deutschland, sind in Italien Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) mit niedrigerem Speedindex, als dem der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges erforderlichen, zulässig (wie in D generell mit Hinweis im Sichtfeld des Fahrers etc.). Nach Recherchen des BRV und auch Rücksprachen mit italienischen Stellen habe nun das italienische Transportministerium mit Rundschreiben Nummer 1049 (das dem Verband allerdings nicht vorliegt) diese Sonderregelung für Winter- und Ganzjahresreifen für den Zeitraum 15. Mai bis 14. Oktober, also für den Sommer, außer Kraft gesetzt. Das bedeutet im Fazit, dass in diesem Zeitraum nur noch Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) in Italien zulässig sind, deren Geschwindigkeitsindex der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (Zulassungsbescheinigung Teil I - Ziffer T) entspricht. Dies wohl vor dem Hintergrund, dass insbesondere in den Sommermonaten Winter- und Ganzjahresreifen mit niedrigerem Speedindex und unter Missachtung der damit verbundenen niedrigeren Höchstgeschwindigkeit im Betrieb des Fahrzeuges vermehrt ausfallen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen.
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