Reifenhandel

Zulässigkeit von Ersatzmarkt RDKS-Sensoren geklärt

Im Kontext der gesetzlichen Vorgaben zur Einführung von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS)  bei Fahrzeugen der Klasse M1, wurde immer wieder die Frage nach der Zulässigkeit des Einsatzes von „Ersatzmarkt“-RDKS-Sensoren anstatt von Originalsensoren gestellt. Hierzu hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) eigenen Angaben zufolge die eindeutige Meinung vertreten, dass diese Systeme, das heißt in der Regel vorprogrammierte beziehungsweise programmierbare Sensoren, wie sie im Ersatzmarkt angeboten werden, wie andere Ersatzteile auch (zum Beispiel eine Lambda-Sonde) zulässig sind, sofern die Aufrechterhaltung der Funktionalität des RDKS sichergestellt werden kann. Eine entsprechende technische Dokumentation, die die Zusammenhängen der einzelnen Systemkomponenten und deren Funktion erläuterte, wurde vom BRV dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVS) und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Verfügung gestellt. Dieser Punkt wurde nun rechtsverbindlich geklärt. Die zuständigen Stellen im BMVBS und KBA haben nunmehr Ersatzmarktsysteme, unter der Maßgabe dass die Funktion des RDKS erhalten bleibt, für zulässig erklärt und haben damit die Auffassung des BRV bestätigt. Damit steht dem Einsatz dieser Systeme, die laut BRV für den Reifenfachhandel eine erhebliche Erleichterung in Bezug auf Lagerhaltung und Systemkomplexität darstellen und zum Beispiel in den USA bereits viele Jahre eingesetzt werden, nichts mehr im Wege.