Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. (wdk) hat Stellung zu dem jüngsten Regelungsentwurf der Europäischen Kommission für eine nachhaltige Begrenzung Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten genommen. Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des wdk, begrüßt den Entwurf als ein „gelungenes Beispiel für zielgenauen Verbraucherschutz“.
Die Kautschukindustrie unterstützt das Ziel, dem Verbraucher nur sichere Produkte zur Verfügung zu stellen. Erste deutsche und EU-Regelungsvorschläge seien jedoch ungenau formuliert gewesen und hätten für Fahrzeugreifen und die Mehrzahl der Technischen Elastomer-Erzeugnisse ein Produktionsverbot mit unabsehbaren Folgen für Abnehmerindustrien und den gesamten Verkehrssektor bedeutet. Der wdk begrüßt den nun vorgelegten Kommissionsentwurf. Durch die klare Festlegung, was die EU-Regulierung als „Verbraucherprodukt“ bezeichnet und der Fokussierung auf Erzeugnisse, mit denen beim Gebrauch ein enger und lang andauernder Hautkontakt bestehen kann, werde Rechtssicherheit für Konsumenten und Hersteller geschaffen. Zugleich stelle der Entwurf sicher, dass die Regelung gezielt dort ansetzt, wo möglicherweise ein Risiko für Verbraucher besteht, so der wdk. „Bisher ist aus wissenschaftlicher Sicht allerdings keineswegs erwiesen, dass lang anhaltender Hautkontakt mit PAK-haltigen Elastomer-Erzeugnissen tatsächlich zu schädigenden Konzentrationen führt“, so Engelhardt weiter. Konkreter Regelungsbedarf wäre eigentlich erst dann gegeben, wenn gesicherte Erkenntnisse hierzu vorliegen. Bis dahin setze man auf vorbeugenden Verbraucherschutz. Engelhardt appelliert an die Vertreter der Deutschen Bundesregierung sowie der EU-Mitgliedsstaaten, dem sorgfältig formulierten Regelungsentwurf der EU-Kommission zuzustimmen, um den angestrebten Schutz der Verbraucher möglichst bald wirksam werden zu lassen.