Mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Zeiten der Corona-Pandemie steuerfrei unterstützen. Erfasst werden alle finanziellen Beihilfen und Sachleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.
Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen soll die besondere Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt werden. Daher bleiben die Unterstützungen auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden und ferner im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
(dw)