Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. weist darauf hin, dass das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz; GKV-VEG) vorgelegt hat. Ab 1. Januar 2019 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden. Die Arbeitgeber beteiligen sich somit dann hälftig an der Zahlung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages ist laut BRV aus Arbeitgebersicht strikt abzulehnen. Sie würde die Arbeitgeber nach Angaben des Branchenverbandes mit rund 5 Mrd. € pro Jahr zusätzlich belasten. Die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung würde sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung insbesondere im arbeitsintensiven Handwerk auswirken, so die BRV-Verantwortlichen. Durch die paritätische Finanzierung der Zusatzbeiträge würden auch die Anreize für Arbeitnehmer vermindert, günstige Kassen zu wählen.
Ein Kerninhalte des Gesetztesentwurfs ist, dass die Mindestbemessungsgrundlage für die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige zum 1. Januar 2019 halbiert werden soll. Der maßgebliche Anteil zur Berechnung der Mindestbemessungsgrundlage wird vom 40. Teil auf den 80. Teil der monatlichen Bezugsgröße abgesenkt. Im Jahr 2018 entspricht dies einer Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 2.284 € auf 1.124 €, was einem durchschnittlichen monatlichen Mindestbeitrag von 171 € entsprechen würde. Die Beitragsschulden bei den Krankenkassen sollen bereinigt werden, wenn der Verbleib der Mitglieder ungeklärt ist. Mitgliedschaften in der sog. obligatorischen Anschlussversicherung werden für diese ungeklärten Fälle beendet. Die Finanzreserven der Krankenkassen sollen abgeschmolzen werden. Dafür wird die Höchstgrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von anderthalb auf maximal eine Monatsausgabe abgesenkt und eine Höchstgrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von einer halben Monatsausgabe neu eingeführt. Es sollen automatische Abbaumechanismen geschaffen werden. Der Aktienanteil für Altersrückstellungen soll von 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht werden.
(kle)