Auch im November bietet Reifen Göggel wieder seine Reifentüten-Aktion.
Foto: Reifen Göggel
Auch im November bietet Reifen Göggel wieder seine Reifentüten-Aktion.

Großhandel

Reifen Göggel lockt mit Reifentüten-Aktion

Auch im November lockt Reifen Göggel erneut mit einer Reifentüten-Aktion: Bei einem Kauf im Online-Shop des Großhändlers von 50 Stück Reifen im Zeitraum vom 13. bis 30. November 2023 erhalten die Kunden je einen Karton mit 100 Reifen-Tüten.

Darüber hinaus läuft weiterhin die „Wünsch dir was Aktion“ von Vredestein bis 30.11.2023. Bereits ab 24 Stück im genannten Zeitraum gekaufte Vredestein-Reifen gibt es einen Wunschgutschein im Wert von 25 Euro. Bei der doppelten beziehungsweise der vierfachen Menge erhöht sich der Wert auf 50 Euro beziehungsweise 100 Euro.

Für Neukunden beim Schwäbischen Reifengroßhändler kann eine Registrierung von Wiederverkäufern des Reifen- und Kfz-Gewerbes auf der Homepage von Reifen-Göggel vorgenommen werden. Es werden keine Gebühren berechnet und der Online-Shop kann ohne jegliche Mengenverpflichtung genutzt werden. (akl)

Im September 2023 erhalten Kunden, die insgesamt 50 Pkw-Reifen im Aktionszeitraum kaufen, einen Karton mit 100 Reifen-Tüten.

Reifen Göggel

Reifentüten-Aktion läuft erneut im September

Der Großhändler Reifen Göggel bietet erneut die Reifen-Tüten-Aktion für seine Kunden an. Auch neue Kunden können profitieren.

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Großhandel

Herbstaktion bei Reifen Göggel

Der Großhändler Reifen Göggel startet mit einer Aktion in den Herbst: Beim Online-Kauf von 50 Reifen erhalten Kunden 150 Reifen-Tüten gratis dazu. 

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Reifenhandel

Reifen Göggel startet Aktionen zur Bevorratung

Zur bevorstehende Umrüstzeit startet Reifen Göggel erneut seine "Reifentüten-Aktion". Laut dem Reifengroßhändler zählt der September mit mehr als einem Siebtel des Jahresabsatzes zu den stärkeren Monaten im Reifeneinzelhandel.

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Reifenhandel

Neues Verpackungsgesetz: Reifentüten/Reifensäcke nicht betroffen

Der BRV hatte im November 2018 über die Auswirkungen des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) informiert. Nach Einschätzungen der dem Verband vorliegenden Informationen hatte der BRV die Reifentüten/Reifensäcke als systemrelevante „Serviceverpackungen“ eingeordnet mit der Folge, dass der Letztvertreiber – also der Reifenhandel – zur Registrierung verpflichtet ist. Diese Annahme wurde nun revidiert.

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