In seiner Sitzung am 9. Oktober 2002 hat der Bundesrat den Weg für das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes freigemacht. Der BRV begrüßt das Gesetz als „ein klares Zeichen für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr“, da die Kfz-Steuer für Pkw somit künftig stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet wird.
Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspakets um. Dabei wird mit der Steuerreform nach Meinung des BRV eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren und emissionsfreien Fahrzeugen erzielt. Zudem würden insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen entlastet.
Dies sei etwa bei von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht, die auch zur Personenbeförderung genutzt werden können, der Fall. Künftig werden solche Fahrzeuge nach den gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert. Die Regelung des § 18 Absatz 12 KraftStG wird hingegen abgeschafft. In der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation sei das besonders für kleinere und mittlere Betriebe eine willkommene Unterstützung, so der BRV.
(dw)