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Reifenhandel

BRV-Informationsflyer „Mehr Sicherheit durch Reifendruck-Kontrollsysteme“ verfügbar

Unter der Überschrift „EU-VO 661/2009 - Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) – Achtung bei neuen (neu zugelassen Fahrzeugen) im laufenden Winterreifengeschäft!“ hatte der BRV über den aktuellen Status Quo informiert, der auch für das kommende Sommerreifengeschäft 2014 gilt. Darüber hinaus ist laut BRV davon auszugehen, dass die Automobilhersteller beginnend ab Februar 2014 (bis spätestens Juni 2014) die Produktion in der Form umstellen, dass nur noch Fahrzeuge das Band verlassen, die mit einem RDKS nach ECE-R 64 ausgestattet sind, um im Sinne von Vorlauf abzusichern, dass ab 01.11.2014 jedes neu zugelassene Fahrzeug tatsächlich der EU-VO 661/2009 entspricht. Der Handel müsse also damit rechnen, dass bereits im kommenden Frühjahresgeschäft verstärkt solche Fahrzeuge auf den Markt und damit möglicherweise auch in die Werkstätten kommen, insbesondere dann zur Winterreifensaison 2014/2015. Die Automobilhersteller werden erfahrungsgemäß beim Verkauf der Automobile (der Klasse M1 und M1G – Pkw/Wohnmobile/Geländewagen) nicht darauf hinweisen, dass die Fahrzeuge gemäß EU-VO 661/2009 mit einem RDKS ausgestattet sind (für neu typengenehmigte Fahrzeuge ab 01.11.2012 und für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum 01.11.2014), da sich – zumindest bei der Ausstattung mit direkten RDKS – für den Verbraucher gegebenenfalls „unangenehme“ Folgekosten ergeben, heißt es seitens des BRV. Das bedeute, dass der Verbraucher in der Regel mit der Thematik RDKS das erste Mal konfrontiert werden wird, wenn gegebenenfalls ein Sensor ausfällt und ersetzt werden muss, der erstausrüstungsseitig verbaut ist, bei der Beschaffung von Winterreifen/Winterädern für das neue Fahrzeug oder beim Ersatz der abgefahrenen Erstausrüstungsreifen – und das heißt wiederum in erster Linie am Point of Sale im Reifenfachhandel/ der Werkstatt. Insofern werde der Verbraucher vermuten, dass es sich hierbei um ein Zusatzgeschäft für den Reifenservice handelt, er möglichweise „über den Tisch gezogen“ werden könnte, da man nicht davon ausgehen könne, dass er zur Gesetzeslage informiert ist. Dem gilt es nach Aussage des Verbands mit dem nun vorliegenden BRV-Flyer „Mehr Sicherheit durch Reifendruck-Kontrollsysteme“ entgegen zu wirken, der neutral und objektiv zur Gesetzeslage und den entsprechenden Auswirkungen informieren und aufklären soll. Interessierte können diesen Flyer mittels des Bestellformulars ab sofort ordern.

Reifenhandel

RDKS - Chance für den Reifenfachhandel

Nach der EU Richtlinie EC 661/2009 (Art. 9) müssen Autohersteller ihre ab November 2012 eingeführten Modelle mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS/TPMS) ausstatten. Rema Tip Top lud Anfang November zum RDKS-Tag nach München ein. Die Redaktion des Fachmagazins AutoRäderReifen-Gummibereifung sprach mit Michael Schwämmlein (Director Global Business Segment Automotive) über die vom Handel zu nutzenden Potenziale im RDKS-Kontext.

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