Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sogenannte Custom Wheels für den amerikanischen Markt oft mit verchromter Oberfläche in den deutschen Markt gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Räder in der Regel nicht nach der Räder-Richtlinie geprüft wurden. Der Grund hierfür ist wohl in der minderen Qualität zu vermuten. Von den Organisationen BRV, VATZ und VDAT in Auftrag gegebene Tests haben ergeben, dass von diesen Rädern die Sicherheitsanforderungen der Räder-Richtlinie sehr oft nicht eingehalten werden können.
Werden Fahrzeuge mit solchen Rädern ausgestattet, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahr-zeugs. Für Schäden, die durch gebrochene Räder hervorgerufen werden, treten Versicherungen nicht ein. Ungeachtet der Risiken ist es offenkundig, dass sich einige inländische Firmen regelrecht darauf spezialisiert haben, Räder zu importieren, die nicht die Anforderungen der Räder-Richtlinie erfüllen. Von diesen Firmen werden die Endverbraucher gezielt zu bestimmten Prüfstellen gelotst, von denen bekannt ist, dass sie gegen entsprechend hohe Gebühr für eine Einzelabnahme ihre bestehenden Vorschriften außer Betracht lassen und eine Eintragung vornehmen, manchmal auch unter Heranziehung von gefälschten Daten. Die Bandbreite ist hier unerschöpflich.
Seitens der Organisationen BRV, VDAT und VATZ wurde eine Tagung einberufen, zu der auch die verantwortlichen Vertreter der TÜV-Organisationen und deren Verbandsspitze eingeladen waren. Die Vorgänge wurden explizit dargestellt und nicht zuletzt auch auf die be-stehende Wettbewerbsverzerrung hingewiesen. Schließlich zahlen die ordnungsgemäß agierenden Hersteller immense Summen für die Durchführung der Tests und die Erlangung der Gutachten. Die Stellungnahme des VdTÜV (Verband der TÜV e.V.) sagt aus, dass die Intentionen abso-lut deckungsgleich sind. Die Vorgaben für die Sachverständigen sind klar und unmissver-ständlich. Künftig wird im Rahmen der Qualitätskontrolle verstärkt auf Ausreißer geachtet und durch Dokumentenkontrolle werden Fälschungen erschwert bzw. verhindert. Fehlerhaft erstellte Gutachten werden zurückgezogen.