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Anwendung runderneuerter Lkw- und Busreifen: keine Einsatzbeschränkungen

Wie es seitens der BRV-Geschäftsstelle heißt, wird in regelmäßigen Abständen – jetzt auch vor dem Hintergrund des europäischen Antidumpingverfahrens gegen Chinesische Lkw- und Busreifen – von unterschiedlichen Stellen nachgefragt, inwieweit und auf welcher gesetzlichen Grundlage gegebenenfalls Einsatzbeschränkungen für runderneuerte Reifen an Lkws und Bussen existieren.

Wie es seitens der BRV-Geschäftsstelle heißt, wird in regelmäßigen Abständen – jetzt auch vor dem Hintergrund des europäischen Antidumpingverfahrens gegen Chinesische Lkw- und Busreifen – von unterschiedlichen Stellen nachgefragt, inwieweit und auf welcher gesetzlichen Grundlage gegebenenfalls Einsatzbeschränkungen für runderneuerte Reifen an Lkws und Bussen existieren.

Dazu hat der BRV nun seine entsprechenden Grundsatzstatements zu den gesetzlichen Grundlagen der Verwendung von runderneuerten Lkw- und Busreifen und der Verwendung von Nutzfahrzeug- und Busreifen generell an seine Mitglieder übergeben. Die Anfragen an den Verband beziehen sich sowohl auf den Einsatz von runderneuerten Reifen an „Spezialfahrzeugen“, wie Gefahrguttransportern, Feuerwehrfahrzeugen et cetera und den Einsatz am 100 km/h-Kraftomnibussen, als auch auf den Einsatz an bestimmten Achspositionen, hier insbesondere an der Lenkachse. So schreibt der BRV abschließend in seinem Statement: „Zusammengefasst bedeutet das, dass es bezüglich des Einsatzes runderneuerter Lkw- und Busreifen definitiv keinerlei gesetzliche Einsatzbeschränkungen gibt, weder für bestimmte Fahrzeugkategorien – wie Gefahrguttransporter, Feuerwehrfahrzeuge, 100 km/h-Kraftomnibusse et cetera -, noch für den Einsatz an bestimmten Achspositionen der Fahrzeuge, hier insbesondere der Lenkachse.“

(akl)

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