Nachdem der sogenannte Lockdown Light im Kampf gegen das Coronavirus nicht die erhoffte Wirkung gezeigt hat, haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf weitreichendere Maßnahmen verständigt. Die am gestrigen Sonntag vereinbarten Beschlüsse betreffen auch den Reifenfachhandel.
Gemäß der getroffenen Vereinbarungen gelten ab dem 16. Dezember 2020 deutlich strengere Regeln: Nach Angaben des BRV ist damit ab kommenden Mittwoch der reine stationäre Handel, d.h. der Verkauf von Waren ohne Service, untersagt. Werkstätten hingegen dürfen geöffnet bleiben, so dass neben dem Kfz-Service auch der Reifenservice weiterhin erlaubt ist.
Detailliertere Angaben sind jedoch erst mit Veröffentlichung der jeweiligen Landesverordnungen möglich. Über den aktuellen Stand der Regelungen informiert der BRV auf seiner Länderinformationsseite im Mitgliederbereich seiner Homepage. Um die Kontaktaufnahme zu erleichtern, hat der Branchenverband darüber hinaus auch einen WhatsApp-Account (+49 228 2899471) eingerichtet. Das BRV-Team ist ab sofort zusätzlich zu Telefon und E-Mail auch über den Nachrichtendienst erreichbar.
(dw)