Laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. haben sich die Unternehmen Alligator, Continental (VDO), Huf und Schrader in der letzten Arbeitskreissitzung der Sensorhersteller darauf verständigt, mit einheitlichen (Sprach-) Regelungen mehr Klarheit für die BRV-Mitgliedsbetriebe zu schaffen. Es heißt, die Hersteller einigten sich zu der Vorgehensweise im Reifengeschäft unter anderem auf eine einheitliche Handhabung zur Abwicklung von Beanstandungs- und Reklamationsfällen.
Konkret bedeutet dies: Wird eine korrekt eingeleitete Beanstandung innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Hersteller anerkannt, wird dem Handelspartner empfohlen, eine Abwicklungspauschale von 17 € pro Sensor beziehungsweise Rad zu erstatten. Diese Pauschale decke die entstanden Kosten für Demontage, Austausch und eventuell erforderliches Programmieren und Anlernen des betroffenen Sensors ab. Das Nachbesserungsrecht des Sensorherstellers bleibe hiervon unberührt.
Außerdem wurde in der Arbeitskreissitzung die Frage erörtert, ob der Einsatz von sogenannten „Boostern“ in Verbindung mit RDK Sensoren zu Beschädigungen oder gar zur Zerstörung der Sensoren führen kann. Dies wurde von den Herstellern laut BRV einheitlich verneint. Die Sensoren seien auf die durch den Einsatz von Boostern entstehenden Drücke ausgelegt. Eine einheitliche Stellungnahme gab es zudem zum Thema Entsorgung. Wie durch die Markierung der Sensoren mit dem durchgestrichenen Mülltonnensymbol erkennbar sei, dürften Altteile nicht über den Haus- oder Allgemeinmüll entsorgt werden. Auch von der Entsorgung über die Altbatteriesammelbehälter sollte Abstand genommen werden, da die Sensoren vergossen sind. Nach aktuellem Kenntnisstand sollten defekte Sensoren als Elektroschrott entsorgt werden.
Die relevanten Marktakteure wiesen im Kontext des Treffens darüber hinaus darauf hin, dass Servicebetriebe Aussagen von Marktteilnehmern bezüglich der Fahrzeugabdeckung kritisch hinterfragen sollten. Unterschiedliche Datenquellen als auch Berechnungsverfahren führen durchaus zu nennenswerten Abweichungen und unzureichender Vergleichbarkeit, so das Statement.
Als besonders wichtig wird von den Herstellern erachtet, dass die volle Funktionsfähigkeit des im Fahrzeug nachträglich verbauten RDKS-Systems erhalten bleibt. Im Markt existieren Nachrüstsensoren, die laut dem Branchenverband und den an der Arbeitskreissitzung teilnehmenden Sensorherstellern ein im Fahrzeug vorhandenes High-Line-System nicht unterstützen. Dies habe zur Folge, dass bei einem Druckabfall nur eine Warnleuchte anstelle der positionsbezogenen Anzeige im Kombiinstrument angezeigt werde. Ebenso könne die Information zu den positionsbezogenen Reifendrücken vom Autofahrer nicht abgefragt werden. Auch habe beobachtet werden können, dass nach dem Verbau von Aftermarket Sensoren das erstausrüstungsseitig vorgesehene Selbstanlernverfahren nicht mehr unterstützt wurde. In diesem Fall muss der Servicebetrieb die Radposition manuell zuweisen. Spätestens bei einem späteren Positionswechsel der Räder könne dies zu Fehlanzeigen führen. Nach einhelliger Meinung der im Arbeitskreis vertretenen Hersteller müssen sowohl der Servicebetrieb als auch der Autofahrer über solche Anwendungsrestriktionen seitens der betroffenen Mitbewerber informiert werden.
(kle)