Auf der Pressekonferenz zur Eröffnung der Reifenmesse stellte BRV-Geschäftsführer Peter Hülzer eine neue Ausbildungsverordnung für Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik vor. Diese ist erst seit dem 17.5 2004 (durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft). Damit fand ein vierjähriges Neuordnungsverfahren seinen Abschluss. Das neue Berufbild, das ab dem 1. 8. 2004 Grundlage der Ausbildung sein wird, trägt besonders der Tatsache Rechnung, dass Autos immer komplexer und der Service damit umfangreicher und anspruchsvoller werden.
Ausbildungsinhalte sind zum Beispiel der Umgang mit Reifendruckkontrollgeräten oder die Wartung und das Instandsetzten von Auspiff- und Klimaanlagen, die Umrüstung von Fahrzeugen auf Sonderräder oder die Veränderung der Fahrzeugoptik durch Anbauteile. Da der technische Fortschritt im Fahrzeugbau eine Spezialisierung unbedingt erfordere, soll der Auszubildende im 3. Lehrjahr zwischen den Fachrichtungen Reifen- und Fahrwerkstechnik wählen können.