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Steuern

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Konjunkturpaket: BRV sieht „gravierenden administrativen Aufwand“

Mit ihrem 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket will die Bundesregierung den Konsum in Deutschland ankurbeln und die Wirtschaft wieder auf Touren bringen. Dass die beschlossenen Maßnahmen wie etwa die befristete Absenkung der Umsatzsteuer eine Stärkung der ‎Binnennachfrage auslösen sieht der BRV durchaus im Bereich des Möglichen. Zugleich kritisiert der Branchenverband, „dass sich zum Teil ‎gravierender administrativer Aufwand ergeben wird.“

Mit ihrem 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket will die Bundesregierung den Konsum in Deutschland ankurbeln und die Wirtschaft wieder auf Touren bringen. Dass die beschlossenen Maßnahmen wie etwa die befristete Absenkung der Umsatzsteuer eine Stärkung der ‎Binnennachfrage auslösen sieht der BRV durchaus im Bereich des Möglichen. Zugleich kritisiert der Branchenverband, „dass sich zum Teil ‎gravierender administrativer Aufwand ergeben wird.“

Unternehmen müssten kurzfristig eine zweifache Umstellung bewerkstelligen: Die Reduzierung ‎zum 1. Juli und die Rückkehr zu den derzeit geltenden Steuersätzen am 1. Januar 2021. Hierbei ist nach Meinung des BRV mit sehr großem Umstellungsaufwand bei ‎IT und Buchhaltung, aber auch in anderen ‎Bereichen, zum Beispiel bei der Überprüfung und Anpassung von Verträgen, zu rechnen. Umso schwere wiege, dass in der aktuellen Krise bei vielen Unternehmen die Ressourcen, die für die Umstellungsarbeiten notwendig wären, nicht oder ‎nur eingeschränkt verfügbar seien.

Der BRV weist ferner darauf hin, dass für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung maßgebend ist. Dementsprechend gelte: Nur wenn die Lieferung oder Leistung im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgeführt wird, gilt der abgesenkte Steuersatz von 16 Prozent respektive 5 Prozent. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts seien hier unerheblich.

Betriebe sollten außerdem beim Rechnungsaus-  sowie beim Rechnungseingang auf eine korrekte Abrechnung achten, um einen unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag zu vermeiden. Auch bei Dauerleistungen wie etwa Miet- oder Leasingverträgen, die im Rahmen von Teilleistungen erbracht werden, sollte sichergestellt werden, dass für den Absenkungszeitraum notwendige Anpassungen der Verträge und Dauerrechnungen erfolgen.

(dw)

Reifenhandel

Folgen der reduzierten Umsatzsteuer für Einlagerungsverträge

Stimmt der Bundesrat am kommenden Montag, den 29. Juni 2020, dem zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zu, gelten ab dem 1. Juli bis zum Ende des Jahres reduzierte Mehrwertsteuersätze von 16 respektive 5 Prozent. Gemeinsam mit einer Anwaltskanzlei ist der BRV daher der Frage nachgegangen, was dies konkret für bestehende Einlagerungsverträge bedeutet.

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Porträt

Chancen durch SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen. In Deutschland müssen rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden. Für viele Branchenteilnehmer bedeutet die Umstellung aktuell einen erheblichen administrativen Aufwand. SEPA birgt für B2B-Unternehmen aber auch Vorteile: Mit der SEPA-Firmenlastschrift sind erstmals europaweit nicht rückbuchbare Zahlungen möglich.

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Reifenindustrie

Goodyear: Neue Preise für den Handel

Ab 1. Januar 2002 wird bei Goodyear eine neue Euro-Preisliste gültig. Gleichzeitig ergibt sich eine neue Preisstruktur, wobei die Listenpreise abgesenkt und die Rabatte angepasst werden. Des Weiteren werden in allen Produktsegmenten noch zusätzliche strukturelle Anpassungen in Form einer Preiserhöhung fällig. Die Nettoeinstandspreise werden in den Bereichen Pkw/Llkw Sommer, Pkw Ganzjahresreifen, LKW und EM Reifen um cirka 2,5 Prozent erhöhet.

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