Wenn neu montierte Kfz-Räder und -Reifen nicht einwandfrei ihren Dienst tun, ist die Beschwerdestelle für betroffene Autofahrer erst einmal die Werkstatt, in der diese montiert wurden. Was aber, wenn bezüglich Ursache und Abhilfe des Problems keine Einigung erzielt werden kann? „Bei Auseinandersetzungen zwischen Reifenwerkstätten und ihren Kunden kann unsere Schiedsstelle helfen“, sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV, Bonn). „Voraussetzung ist allerdings, dass das Werkstattunternehmen bei uns Verbandsmitglied ist.“ Knapp vier Fünftel der spezialisierten Reifenfachbetriebe in Deutschland sind im BRV organisiert. Die BRV-Schiedsstelle wird tätig in Reklamationsfällen aus Herstellung und Verkauf von runderneuerten Reifen, aus Reifenreparaturen oder Reifenservice sowie allen Dienstleistungen, die hiermit in Zusammenhang stehen. Ein Rechtsstreit darf bis zur Anrufung der Schiedsstelle noch nicht anhängig sein. Grundsätzlich bleibt der Rechtsweg jedoch frei. Die Schiedskommission besteht aus fünf Mitgliedern: BRV-Geschäftsführer Drechsler als Vorsitzendem, einem Vertreter des ADAC, einem Sachverständigen der DEKRA, einem öffentlich bestellten und vereidigten Reifensachverständigen sowie dem BRV-Justiziar. Kann im sogenannten Vorverfahren keine Einigung erzielt werden, unterbreitet die Schiedskommission nach gründlicher Prüfung der Sachlage den Parteien einen Vorschlag für einen Vergleich. Wird dieser von einer Partei oder beiden nicht akzeptiert, entscheidet die Kommission durch einen Schiedsspruch, der schriftlich abgefasst und mit einer Begründung versehen den Parteien zugestellt wird. Nun können immer noch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ein weiteres Schiedsverfahren in derselben Sache findet nicht statt. „Die Schiedsstelle ist neutral, gewährt absolute Vertraulichkeit und hilft Zeit, Nerven und auch Geld zu sparen“, sagt Hans-Jürgen Drechsler. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 17 Schiedsverfahren durchgeführt. Dabei konnten in 15 Fällen die Streitigkeiten bereits im Vorverfahren beigelegt werden, zweimal fällte die Kommission einen Schiedsspruch. Das Schiedsverfahren ist für beide Seiten kostenlos und während der Dauer des Verfahrens ist der Lauf der Verjährungsfrist von Ansprüchen angehalten (gehemmt). Reklamationen bei Neureifen fallen nicht unter das Tätigkeitsgebiet der Schiedsstelle, sie sind auf Herstellerebene zu klären. Erster Ansprechpartner für den Kunden ist auch hier die Reifenwerkstatt, die dann als Vermittler zwischen ihm und dem Reifenhersteller fungiert. Nähere Infos zur BRV-Schiedsstelle finden Interessenten auf der Website www.brv-bonn.de unter dem Menüpfad Unternehmer > BRV-Schiedsstelle.
Reifenhandel