Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) – mit der die neue Regel dann in Kraft tritt – wird für die nächste Woche erwartet.
Bereits jetzt kann die finale Version der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel über die Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abgerufen werden. Die Neuregelung dient der Konkretisierung der BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April dieses Jahres. Mit den Regeln verfolgt das Arbeits- und Sozialministerium das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten in der Zeit der Corona-Epidemie durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes wirkungsvoll zu schützen. Zudem soll Betrieben bei der Umsetzung der pandemiebedingten Arbeitsschutzmaßnahmen zu mehr Rechtssicherheit verholfen werden, da der BMAS-Arbeitsschutzstandard nur reinen Empfehlungscharakter hat.
(dw)