Bereits seit dem Jahr 2011 gibt es eine durch den FKT-Sonderausschuss Reifen&Räder – in dem sich auch der VDAT engagiert – erstellte Expertenempfehlung, die darlegt wo bei Leichtmetallrädern eine Aufbereitung endet, und wo eine Reparatur beginnt. Zusätzlich gibt seitens des Verkehrsministeriums die ergänzende Erläuterung, dass reparierte LM-Räder nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen.
Nach Angaben des VDAT fehlte bisher jedoch eine „ausreichende rechtsverbindliche Wirkung der Empfehlung“. Einige professionelle Aufbereiter hätten die Empfehlungen zwar erfreulicherweise übernommen haben, doch seien viele andere den Vorgaben nicht in dem gebotenen Umfang gefolgt. „In Zusammenhang mit der technischen Überarbeitung der Expertenempfehlung konnte das Ministerium davon überzeugt werden, dass es einer ‚verbesserten rechtlichen Wirksamkeit‘ für die Aufbereitung von LM-Rädern bedarf“, heißt es in einer Verbands-Mitteilung weiter. Dies werde durch die unter der Bezeichnung „Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen“ anstehende Veröffentlichung erreicht. Die Richtlinie soll ferner bei der EU vorgestellt werden, um eine europaweit einheitliche Vorgabe für die Aufbereitung von LM-Rädern zu erreichen. (dw)