Im April 2023 wurde laut BRV eine Einigung zwischen dem Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und dem Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) erzielt. Dieser entsprechend dürfen nun auch Fachkundige für Hochvoltsysteme die wiederkehrende Prüfung der ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen sind, unter bestimmten Voraussetzungen durchführen.
Die Voraussetzungen sind:
- Erfolgreiche Qualifikation zum Fachkundigen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher (Stufe 3S)
- Teilnahme an einer mit den Fahrzeugherstellern abgestimmten Fortbildung für die Prüfung der Ladeleitung/en (Der erfolgreiche Abschluss dieser Fortbildung ist durch eine Elektrofachkraft anhand einer theoretischen und praktischen Prüfung zu bestätigen)
- Benutzung von spezifischen, für diese Prüfung ausgelegten Prüfgeräten
- Umsetzung einer vom Fahrzeug- oder Ladeleitungshersteller erstellten Arbeitsanweisung bzw. Verfahrensanweisung zur Prüfung der Ladeleitung/en
Laut BRV ist hierbei allerdings zu beachten, dass mit der zuvor erwähnten Qualifikation und der Teilnahme an einer mit den Fahrzeugherstellern abgestimmten Fortbildung nur die Befähigung zur wiederkehrenden Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen sind, erlangt wird. Die Prüfung von anderen elektrischen Arbeitsmitteln, wie zum Beispiel Ladekabel von Wallboxen, ist unzulässig und darf nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. (vdf)