Wichtig war für den Verband, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte, ohne den Kundinnen und Kunden einen Mehrwert zu bieten. „Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein bedeutender Fortschritt für die Verbraucher und die gesamte Automobilindustrie", kommentiert Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK. „Sie ebnet den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen wird.“
Problematisch seien nach wie vor Softwarehindernisse, die den Zugang zu Fahrzeugdaten für Werkstätten erschweren. Diese Software-Hürden behindern nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer Betriebe, sondern gefährden auch die Wahlfreiheit der Verbraucher und verhindern neue Lösungen für die Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen, so der ZDK weiter. Der ZDK fordert daher die Europäische Kommission auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem anzugehen. (akl)