TyreSystem-Mitarbeiter stehen Transportunternehmen bei deren De-minimis-Antragstellung unterstützend zur Seite.
Foto: TyreSystem
TyreSystem-Mitarbeiter stehen Transportunternehmen bei deren De-minimis-Antragstellung unterstützend zur Seite.

Onlinehandel

TyreSystem unterstützt bei De-minimis-Antragstellung

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ermöglicht Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr Anträge für die neue Förderperiode zu stellen. Der Online-Großhändler TyreSystem will mit einem kostenfreien De-minimis-Antragsservice unterstützen.

Mitarbeiter des Lkw-Teams bei TyreSystem helfen, indem sie im Namen des Kunden den Förderungsantrag erstellen, sie begleiten in der Folge den gesamten Vorgang, versprechen die Verantwortlichen. Um den De-minimis-Antragsservice in Anspruch zu nehmen, können Interessierte sich telefonisch über die Rufnummer 07122 / 825 93 -422 oder per Mail unter lkwreifen@tyresystem.de melden. (kle)

Reifenhandel

Aktuelle Informationen zur De-minimis Förderperiode 2019 online

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Webseite www.bag.bund.de alle Informationen zur De-minimis Förderperiode 2019 veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 beginnt für das Förderprogramm am 7. Januar 2019 und endet am 30. September 2019.

    • Reifenhandel

Reifenhandel

BAG stellt Infos zur De-minimis Förderfähigkeit von Reifen bereit

Bereits Mitte Dezember gab der BRV bekannt, dass eine umfangreiche De-minimis Förderung runderneuerter Lkw-Reifen durchgesetzt werden konnte. Nun hat auch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf seiner Webseite offizielle Informationen zur Förderperiode 2017 veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt im Förderprogramm De-minimis am 09. Januar 2017 und endet am 02. Oktober 2017.

    • Reifenhandel

Reifenindustrie

De-minimis 2018: Das hat sich geändert

Wie der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu entnehmen ist, hat die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in der Fassung der Ersten Änderung vom 12. Dezember 2016 für die Förderperiode 2018 weiterhin Gültigkeit. Für neue, gebrauchte oder runderneuerte Antriebsachsreifen ändert sich allerdings unter Berücksichtigung der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Fördermöglichkeit in 2018.

    • Reifenindustrie

Reifenindustrie

Hankook Nutzfahrzeugkunden können von „De-minimis“ profitieren

Hankook Nutzfahrzeugkunden können auch dieses Jahr wieder finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie zum Beispiel der Einsatz von Nutzfahrzeugreifen aller Achspositionen, die über ein besonders niedriges Geräuschniveau und über einen verbesserten Rollwiderstand verfügen.

    • Reifenindustrie