Die neue Regelung tritt zeitgleich mit der Senkung der Mautpflichtgrenze von mindestens 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen tzGm in Kraft. Doch es gibt eine Ausnahme: Handwerksbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden.
Handwerkerausnahme: Bedingungen und Anmeldung
Die "Handwerkerausnahme" ermöglicht es Fahrzeugen, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, unter gewissen Bedingungen von der Maut befreit zu werden. Dies gilt, wenn das Fahrzeug von Mitarbeitern des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen notwendig sind. Ebenso gilt die Ausnahme, wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist, erfüllen die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme. Diese Regelung gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe. Um von dieser Ausnahme Gebrauch zu machen, können Handwerksbetriebe ihre Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen auf der Toll Collect-Website melden. Diese Meldungen ermöglichen es den Mautkontrollen, so ausgerichtet zu werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. Der BRV bittet seine Mitglieder, auf weitere Informationen zu warten, bevor sie in Aktion treten. (jg)