Prinzipiell sind Reparaturen von diesen Reifentypen gesetzlich nicht verboten. Wie bei jeder Reifenreparatur sind die Richtlinie zur Instandsetzung von Luftreifen (StVZO § 36) die rechtlichen Voraussetzungen für den Reparaturbetrieb, um gewerbliche Reifenreparaturen ausführen zu dürfen, sowie generell die Vorgaben der Reifen- und Reparaturmaterialhersteller zu beachten.
Bei Seal-/Sealant-Reifen ist eine semi-viskose Dichtmasse unter der Lauffläche im Reifen eingebracht, die eine Durchstichverletzung im Pannenfall bis zu einer gewissen Stichkanalgröße abdichten kann. Die Reparatur dieses Reifentyps ist mit besonderen Maßnahmen verbunden. Der BRV verweist auf die Reparaturanleitung für Michelin „SelfSeal“-Reifen, downloadbar im Servicebereich der BRV-Website. „Ob Seal-/Sealant-Reifen, ähnlich wie auch Run-Flat-Reifen, repariert werden sollten oder können, muss jeder Reparaturbetrieb sorgfältig abwägen. Zum einen ist die Beurteilung eventuell vorhandener Strukturschäden durch Plattrollen oft schwierig, andererseits ist bei Seal-/Sealant-Reifen der erhöhte Arbeitsaufwand bei der Reparatur zu bewerten“, sagt Michael Schwämmlein, BRV-Geschäftsführer Technik.
Der Branchenverband merkt zu „Silent“-Reifen an: „Als solche werden Radial-Reifen bezeichnet, die durch eine Einlage aus Akustikschaum im Laufflächenbereich Resonanzen des Luftsäulengeräusches des Reifeninnenraumes beim Abrollen und damit das Geräuschniveau im Fahrzeuginnern reduzieren. Im Grundaufbau unterscheiden sich Silent-Reifen nicht grundsätzlich von Standardreifen. Allerdings kann der Silent-Schaumstreifen ebenfalls in Seal-/Sealant-Reifen montiert sein.“ Prinzipiell seien diese Reifen im gleichen Maße reparabel wie herkömmliche Bereifung. Bei einer Reparatur im Laufflächenbereich müsse allerdings, um eine fachgerechte Einbringung eines Kombireparaturkörpers oder Reparaturpflasters im Reifeninneren zur Abdichtung des Reifens zu ermöglichen, die Schaumstoffeinlage und die evtl. vorhandene (Rest-) Klebstoffschicht im Bereich der Punktierung im erforderlichen Maße (bis ca. 5 mm über den Rand des Reparaturpflasters hinaus) entfernt werden. Erst dann könne eine Einbringung des Kombireparaturkörpers oder Reparaturpflasters auf die Innenseele beziehungsweise den Innerliner des Reifens erfolgen.
Für den Handel zu beachten ist: Wie bei jeder Bearbeitung/Reparatur eines Reifens, geht die Produkthaftung für den Reifen auf den Ausführenden der Reparatur über. Die Funktion der Seal-/Sealant- oder Silent-Technologie kann durch die Reparatur eingeschränkt sein. Hier sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten.