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Reifenhandel

De-minimis förderfähige Runderneuerungen von RuLa BRW

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ sind Reifen für nicht angetriebene Achsen nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2 förderfähig, generell wenn sie mit M+S gekennzeichnet sind. Unabhängig vom Reifenlabel werden diese Reifen mit 80 Prozent gefördert. Darunter fallen die nachstehend genannten RuLa-BRW Produkte, die auf nicht angetriebenen Achsen montiert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ sind Reifen für nicht angetriebene Achsen nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2 förderfähig, generell wenn sie mit M+S gekennzeichnet sind. Unabhängig vom Reifenlabel werden diese Reifen mit 80 Prozent gefördert. Darunter fallen die nachstehend genannten RuLa-BRW Produkte, die auf nicht angetriebenen Achsen montiert werden.

Bei der Heißerneuerung handelt es sich um 385/65 R 22.5 E3T und Y3Z, bei der Kalterneuerung um die Produkte 385/65 R 22.5 E3T, WSS, K32, VAP1, MST, MST II und 385/55 R 22.5 E3T, WSS, K32 sowie 355/50 R 22.5 E3T und 425/65 R 22.5 E3T, K32. Auch gehören 295/80R22.5 ZY, Y2Z, 315/80R22.5 ZY, Y2Z und 315/70R22.5 ZY, Y2Z dazu.

(akl)

Reifenindustrie

Kraiburg erstellt Infoblatt über seine De-minimis förderwürdigen Reifen

Wie wir bereits ausführlich berichtet haben, werden nun auch runderneuerte Lkw-Reifen mit M+S-Kennzeichnung und dem neuen Schneeflockensymbol („3PMFS“) auf angetriebenen Achsen im Rahmen des De-minimis Förderprogramms bezuschusst. Beim Kraiburg Sortiment gilt dies für folgende Designs: K47, K54, K74, K202, K204, K208, K213, K215, K224, K225, K227, K228, K700, K701 sowie K702.

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Reifenindustrie

De-minimis: BAG informiert über Förderfähigkeit von Reifen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

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Reifenhandel

BRV: Diese Reifen werden in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert

Beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) gehen nach wie vor viele Anfragen, sowohl von Mitgliedsbetrieben, als auch von Speditionsunternehmen etc. hinsichtlich der Fragestellung ein, welche Reifen denn nunmehr tatsächlich in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, so der BRV, dass augenscheinlich am Markt eine Reihe unterschiedlicher Informationen dazu kursieren.

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Reifenindustrie

BRV erinnert an Winterreifen-Pflicht für Nutzfahrzeuge und Busse

Im Kontext der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO und StVZO) vom 18. Mai 2017, gültig ab 1. Juni 2017, weist der BRV seine Mitglieder noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 mindestens auf den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen - die Regelung für vordere Lenkachsen gilt ab 1. Juli 2020 - mit Winterreifen zu bestücken sind.

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