Beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) gehen nach wie vor viele Anfragen, sowohl von Mitgliedsbetrieben, als auch von Speditionsunternehmen etc. hinsichtlich der Fragestellung ein, welche Reifen denn nunmehr tatsächlich in der „De-minimis“ Förderperiode 2016 gefördert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, so der BRV, dass augenscheinlich am Markt eine Reihe unterschiedlicher Informationen dazu kursieren.
Unter Bezugnahme auf die entsprechenden Online-Informationen des BAG (siehe auch unter: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Deminimis/Deminimis_2016/demin16_node.html) hat der BRV sich eigenen Angaben zufolge dazu auch noch einmal an das BAG direkt gewandt, um diese Informationen auch richtig zu interpretierten. Der BRV hat die aktuelle Sachlage zusammengefasst: Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ in der Förderperiode 2016 werden Reifen für nicht angetriebenen Achsen, in der Regel an Lenkachsen und Nachlaufachsen, gefördert, A) nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2, generell, wenn sie mit M+S gekennzeichnet sind, mit 80 Prozent (unabhängig vom Reifenlabel) oder B) nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2, wenn sie nicht mit M+S gekennzeichnet sind, aber entsprechend der Reifenkennzeichnungsverordnung im Rollwiderstand (der Kraftstoffeffizienz) mit den Klassen A (50 Prozent), B (40 Prozent) oder C (30 Prozent) und/oder einer schwarzen Schallwelle (30 Prozent) gekennzeichnet sind.
Im Rahmen des Förderprogramms werden Reifen für angetriebene Achsen (Traktionsachsen) nicht gefördert, wenn sie mit M+S gekennzeichnet sind. De facto betreffe das alle Reifen für Antriebs-/Traktionsachsen, da diese in der Regel mit M+S gekennzeichnet sind. Ausnahmen, also Reifen für angetriebene Achsen ohne M+S-Kennzeichnung, werden wie oben unter B) beschrieben gefördert. Runderneuerte Reifen können nach Nummer 1.9 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2 nicht gefördert werden, da kein Reifenlabeling möglich ist, im Zweifelsfalle aber nach Nummer 1.3 des Maßnahmenkataloges der Anlage zu Nummer 2 (M+S-gekennzeichnete Reifen für nicht angetriebene Achsen).
„Die Bewertung dieser Regelungen überlassen wir Ihnen, uns jedenfalls erschließen sich diese weder rechtlich noch fachlich/inhaltlich und von der Logik her ganz zu schweigen. Um es an einem ‚Worst Case‘-Beispiel deutlich zu machen: Ein M+S gekennzeichneter Reifen für nicht angetriebene Achsen mit der Energieeffizienzklasse E und drei Schallwellen wird mit 80 Prozent gefördert, während ein M+S gekennzeichneter Reifen für angetriebene Achsen mit der Energieeffizienzklasse A und einer Schallwelle – also der definitiv ‚bessere‘ Reifen im Sinne der Reifenkennzeichnungsverordnung und u.E. auch der De-minimis-Förderrichtlinie – wird nicht gefördert, nur weil er mit M+S gekennzeichnet ist“, so Hans-Jürgen Drechsler, BRV Geschäftsführer. Seinen Worten zufolge will der Verband die Bemühungen und Aktivitäten verstärken, einschließlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln, zumindest für 2017 eine Förderung runderneuerter Reifen und nunmehr auch mit nach Reifenkennzeichnungsverordnung im Rollwiderstand A, B oder C und/oder mit einer Schallwelle gekennzeichneter Reifen für angetriebene Achsen mit M+S-Kennzeichnung zu erreichen. Für die Förderperiode 2016 ist das nicht mehr möglich.
(akl)