Reifenhandel

BRV aktualisiert Unterlage zur "Montage von konventionellen Reifen anstatt in Runflat-Ausführung"

Im Rahmen des nun anlaufenden Umrüstgeschäftes auf Sommerreifen zeigt sich laut den BRV-Verantwortlichen der Trend, beim Reifenkauf möglichst wenig Geld auszugeben, teilweise unter bewusster Inkaufnahme von Sicherheitsrisiken. Dies betreffe insbesondere auch den Ersatz von Runflat-Sommerreifen. Der neueste "Clou" sei nicht nur die generelle Umrüstung auf Serienreifen/konventionelle Reifen, sondern jetzt auch achsweise, d.h. eine Mischbereifung von Serienreifen/konventionelle Reifen mit Runflat-Reifen. Aus diesem Grund hat der Branchenverband die Unterlage "Montage von konventionellen Reifen anstatt in Runflat-Ausführung" aus dem Jahr 2011 aktualisiert und nunmehr den "Tatbestand" der achsweisen Mischbereifung von Serienreifen/konventionelle Reifen mit Runflat-Reifen mit aufgenommen. Der Vordruck für die aktenkundige Bestätigung des Kunden für beide Fälle ist in der Unterlage enthalten. Darüber hinaus hat der BRV auch den gleichfalls beiliegenden Vordruck "Deaktivierung RDKS" aktualisiert, mit dem Hinweis, dass dieser nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 31.10.2014 gilt, da mittlerweile entschieden ist, dass bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab 01.11.2014, bei denen dann nach EU-VO 661/2009 serienmäßig ein Luftdruck-Kontrollsystems (RDKS) vorgeschriebenen/verbaut ist, die Deaktivierung definitiv unzulässig ist.

Reifenhandel

Klarstellung zum Thema Mischbereifung: Die Bauart zählt

Die Bauart zählt: Entweder einheitlich Diagonal- oder Radialreifen dürfen ans Auto. Profil und Marke dürfen unterschiedlich sein - die stellte ein Anfrage des BRV beim TÜV-Süd klar. Obwohl der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV, Bonn) seinen Mitgliedsunternehmen nach wie vor die generelle Empfehlung gibt, aus Sicherheitsgründen bei Kraftfahrzeugen auf allen Achspositionen möglichst nur Reifen des gleichen Herstellers und der gleichen Profilausführung zu verbauen, gab es in der Vergangenheit sowohl beim Verbraucher als auch beim Reifenfachhändler häufig Irritationen, wenn es um das Thema "Mischbereifung" ging.

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Reifenindustrie

BRV-Hinweis zu Mischbereifung an Nfz und Bussen im Ausland

Vor dem Hintergrund, dass sich offenbar zurzeit die Fahrzeugkontrollen bei Nutzfahrzeugen und Bussen im europäischen Ausland häufen, weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. darauf hin, dass dabei wieder die Bereifungen dieser Fahrzeuge beachtet werden. Neben dem allgemeinen Zustand der Reifen, soll hier vor allem die Bewertung bei Mischbereifung im Fokus stehen. Verstöße werden mit zum Teil drastischen Busgeldern belegt.

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Reifenhandel

BRV berichtet von Probleme bei Umrüstung von Allradfahrzeugen mit Mischbereifung

Der Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet darüber, dass in der Praxis verstärkt Probleme bei der Ausrüstung/Umrüstung von Allradfahrzeugen mit achsweiser Mischbereifung auftreten. Es geht um Fahrzeuge, die vom Fahrzeughersteller bereits mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse ausgerüstet sind oder die mit zulässigen Aftermarket-Angeboten umgerüstet werden. Werden an solchen Fahrzeugen Reifenmarken verbaut, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind, könne dies zu einem frühzeitigen Einsetzen der Regelsysteme und somit zu entsprechenden Kundenreklamationen kommen.

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