Der Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) berichtet darüber, dass in der Praxis verstärkt Probleme bei der Ausrüstung/Umrüstung von Allradfahrzeugen mit achsweiser Mischbereifung auftreten. Es geht um Fahrzeuge, die vom Fahrzeughersteller bereits mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen auf Vorder- und Hinterachse ausgerüstet sind oder die mit zulässigen Aftermarket-Angeboten umgerüstet werden. Werden an solchen Fahrzeugen Reifenmarken verbaut, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind, könne dies zu einem frühzeitigen Einsetzen der Regelsysteme und somit zu entsprechenden Kundenreklamationen kommen.
Technischer Hintergrund sei, dass die in den betreffenden Fahrzeugen verbauten Systeme bereits bei Abweichungen des Abrollumfangs von mehr als 1 Prozent zu regeln beginnen – obwohl nach ETRTO Fertigungstoleranzen beim Abrollumfang von +1,5 Prozent und -2.5 Prozent zulässig sind. In wie weit in Anbetracht dieses Sachverhaltes von dem Versuch einer unzulässigen „Reifenbindung durch die Hintertür“ seitens der Fahrzeughersteller ausgegangen werden könne, sei zu prüfen. Um sich bei der Umrüstung solcher Fahrzeuge vor Kundenreklamationen zu schützen, sei es derzeit dringend empfehlenswert eine Freigabe des betreffenden Reifenherstellers für die spezifische Anbausituation einzuholen.
(kle)