Reifenindustrie

Automatisiertes Fahren: Continental plädiert für marktorientierte Anpassung des Rechtsrahmens

Der internationale Automobilzulieferer Continental plädiert eigenen Angaben zufolge für eine marktorientierte Anpassung des Rechtsrahmens für automatisiertes Fahren. „Die Continental Mobilitätsstudie 2013 hat gezeigt: Autofahrer weltweit wünschen sich automatisiertes Fahren für die Autobahn. Deren Bedürfnisse passen bestens zu den Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Jahre. Die notwendigen Anpassungen des verkehrsrechtlichen Rahmens dürfen den Anschluss an diese Marktdynamik jedoch nicht verpassen“, sagte der Continental-Forschungschef für Automobilelektronik, Christian Senger, auf dem Kongress „Zulieferer Innovativ 2014“ in der BMW-Welt in München. „Ein erster Erfolg ist die kürzlich erfolgte Anpassung des Wiener Übereinkommens, die die rechtlichen Voraussetzungen für teilautomatisiertes Fahren geschaffen hat. Vom hochautomatisierten Fahren sind wir aus verkehrsrechtlicher Sicht jedoch noch weit entfernt“, kommentierte Senger die aktuelle Rechtslage. Die grundsätzlichen Weichenstellungen sollten laut Senger vom Gesetzgeber bereits jetzt angegangen werden, damit Autofahrer nach 2020 hochautomatisierte Fahrfunktionen nutzen können. „Die Gesetzgebung sollte weiterhin ihre taktgebende Rolle ausschöpfen, um weniger Unfällen, erhöhter Energie-Effizienz und mehr Fahrkomfort den Weg zu ebnen. Damit stünde sie im Einklang mit den Bedürfnissen der Autofahrer weltweit “, so Senger. Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr schreibt in Artikel 8 die permanente Kontrolle des Fahrzeugs durch den Fahrer vor. Um der zunehmenden Automatisierung der Fahrzeugsysteme Rechnung zu tragen, wurde diese Einschränkung im März 2014 jedoch angepasst. Automatisierte Systeme sind demnach erlaubt, wenn diese für den Fahrer übersteuer- oder abschaltbar sind. Damit sei die Rechtsgrundlage für teilautomatisiertes Fahren geschaffen, da die Kontrolle des Fahrzeuges nun auch grundsätzlich von Systemen übernommen werden darf.