Die europäische Regelung für Whistleblowerschutz wurde in deutsches Recht, unter dem Namen Hinweisgeberschutzgesetz, überführt. Für Unternehmen über 250 Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie nun eine interne oder externe Meldestelle eingerichtet haben müssen. Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter unterliegen der Anforderung ebenfalls. Der Fristablauf für die Einrichtung einer Meldestelle war jedoch der 17.12.2023.
Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten müssen zwar keine Meldestelle einrichten, das Gesetz erwartet jedoch vertrauliche Strukturen, damit Mitarbeiter ohne Nachteile zum Beispiel über Regel- oder Gesetzesverstöße vom Unternehmen selbst, von Vorgesetzten oder Kollegen, berichten können. Wer hier Unterstützung braucht: Es gibt Rechtsanwaltskanzleien oder auch freie Anbieter, die ihre Dienste bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen anbieten. (akl)