Der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) weist darauf hin: Die eidgenössische Zollverwaltung der Schweiz fordert seit 01. Januar verpflichtend die Angabe der UID (Unternehmensidentifikationsnummer) des Empfängers. Die Regelung betrifft sowohl Lieferungen an gewerbliche Abnehmer, als auch Warenversand an Privatkunden. Für Privatkunden ist die „Pseudo“-UID CHE222259895 anzumelden.
Die Seite https://www.uid.admin.ch/search.aspx hilft bei Überprüfung oder Ermittlung der UID gewerblicher Abnehmer weiter. Der VDAT betont außerdem, dass unklare Abrechnungsadresse oder fehlende UID Nummern zu Verspätungen der Warenlieferungen führen können.
(akl)