Reifenhandel

Urteile: Itzehoe und Hof entscheiden gegen Meisterpflicht

Nach dem Landgericht Itzehoe (im September 2007) lehnte nun auch das Landgericht Hof die Klage des BRV ab, nach der ein Reifenfachhandel nur dann betrieben werden dürfe, wenn ein Meister eines fahrzeugtechnischen Berufes in dem Betrieb tätig ist. Damit erhielt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) einen herben Dämpfer in seinen Bemühungen, eben diese Meisterpflicht in Reifenfachhandelsunternehmen zur Voraussetzung zu machen.

Nach dem Landgericht Itzehoe (im September 2007) lehnte nun auch das Landgericht Hof die Klage des BRV ab, nach der ein Reifenfachhandel nur dann betrieben werden dürfe, wenn ein Meister eines fahrzeugtechnischen Berufes in dem Betrieb tätig ist. Damit erhielt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) einen herben Dämpfer in seinen Bemühungen, eben diese Meisterpflicht in Reifenfachhandelsunternehmen zur Voraussetzung zu machen.

"Der von der Mitgliederversammlung 2004 autorisierte Versuch des BRV, die qualitative Basis des Reifenfachhandels durch die Tätigkeit eines Meisters zu stärken und die Meisterqualifikation als Gewerbezulassungsvoraussetzung in unserer Branche zu etablieren, ist also gescheitert", resümiert der geschäftsführende Vorsictzende Peter Hülzer die Gerichtsentscheide und fügt auf Anfrage der AutoRäderReifen - Gummibereifung hinzu: "Ob der Meistertitel als Qualitätssiegel von den Mitgliedern des BRV zukünftig stärker genutzt wird, vermag ich derzeit nicht zu sagen. Ich hoffe es aber, zumal weit über 80% unserer Mitglieder Meister sind und der Meistertitel beim Verbraucher nach wie vor einen guten, vertrauensbildenden Ruf genießt. Zum Beispiel A.T.U, Premio und Vergölst setzen deshalb nicht ohne Grund die Meisterqualifikation in ihrer Werbung ein."

Mehr dazu "Im Dialog" der Ausgabe April von AutoRäderReifen - Gummibereifung.

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VDAT mahnt zur Vorsicht bei Werbeanrufen in Mehrfamilienhaushalten

Der VDAT weist seine Mitglieder, die selbst oder durch ein Callcenter aktives B2C Telefonmarketing betreiben, auf das Urteil Az. 15 O 75/16 KfH des Landgerichts Karlsruhe hin. Allgemein bekannt ist, dass Werbeanrufe (auch im B2B) einer Einwilligung bedürfen. Im verhandelten Fall ging die Beklagte davon aus, dass die vorliegende Einwilligung des Anschlussinhabers die Berechtigung darstelle, Werbung gegenüber allen im Haushalt lebenden Personen zu platzieren. Die Richter sahen das anders.

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Warnung vor Handel mit Dunlop-Pneus "made in Japan"

Das Landgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass Import und Vermarktung von Dunlop-Reifen mit dem Zusatz "made in Japan" das europäische Markenrecht verletzen. Vor diesem Hintergrund spricht der BRV an Händler die Empfehlung aus, sich beim Kauf von Dunlop-Pneus über den Großhandel oder über das Netz schriftlich vom Verkäufer bestätigen zu lassen, dass die gelieferten Reifen nicht gegen die Markenrechte von Goodyear Dunlop verstoßen.

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BRV bleibt im "Ultra-Seal"-Rechtsstreit hartnäckig

Die DSV Road Holding NV hatte im Rahmen der Auseinandersetzung um das Produkt Ultra-Seal eine einstweilige Verfügung beim LG Köln gegen den BRV erwirkt, gegen die der Branchenverband Widerspruch erhob. Am 19. Dezember 2017 haben sich die Parteien im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Köln auf die Beendigung des Verfahrens verständigt. Die BRV-Verantwortlichen teilen nun mit, dass das Gericht bestätigte, dass die Aussagen des BRV keine Werturteile darstellen, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft werden und in der pauschalen geäußerten Form nach Einschätzung des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

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Höffken-Prozess erfährt unerwartete Wende – Auslandsvermögen entdeckt

Das Verfahren gegen Rüdiger Höffken und weitere Angeklagte vor dem Dortmunder Landgericht hat eine unerwartete Wende genommen. Wie die „Westfalenpost“ am Mittwoch berichtet, kam es nicht zu einer Urteilsverkündung sondern es geht erneut in die Beweisaufnahme. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar ein weiteres Auslandsvermögen von dem Attendorner entdeckt. Dieses soll auf einem Konto bei der Banco Popular in Madrid liegen.

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