Nach dem Landgericht Itzehoe (im September 2007) lehnte nun auch das Landgericht Hof die Klage des BRV ab, nach der ein Reifenfachhandel nur dann betrieben werden dürfe, wenn ein Meister eines fahrzeugtechnischen Berufes in dem Betrieb tätig ist. Damit erhielt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) einen herben Dämpfer in seinen Bemühungen, eben diese Meisterpflicht in Reifenfachhandelsunternehmen zur Voraussetzung zu machen.
"Der von der Mitgliederversammlung 2004 autorisierte Versuch des BRV, die qualitative Basis des Reifenfachhandels durch die Tätigkeit eines Meisters zu stärken und die Meisterqualifikation als Gewerbezulassungsvoraussetzung in unserer Branche zu etablieren, ist also gescheitert", resümiert der geschäftsführende Vorsictzende Peter Hülzer die Gerichtsentscheide und fügt auf Anfrage der AutoRäderReifen - Gummibereifung hinzu: "Ob der Meistertitel als Qualitätssiegel von den Mitgliedern des BRV zukünftig stärker genutzt wird, vermag ich derzeit nicht zu sagen. Ich hoffe es aber, zumal weit über 80% unserer Mitglieder Meister sind und der Meistertitel beim Verbraucher nach wie vor einen guten, vertrauensbildenden Ruf genießt. Zum Beispiel A.T.U, Premio und Vergölst setzen deshalb nicht ohne Grund die Meisterqualifikation in ihrer Werbung ein."
Mehr dazu "Im Dialog" der Ausgabe April von AutoRäderReifen - Gummibereifung.